Gegenüber Verbrauchern ist die Werbeaussage „Bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer“ wettbewerbswidrig und abmahnbar (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10).
Gegenüber Verbrauchern ist die Werbeaussage „Bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer“ wettbewerbswidrig und abmahnbar (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10).