Jedes Jahr verschickt Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) Tausende Abmahnungen. Den Empfängern wird vorgeworfen, Filme, Musik oder Software illegal im Internet getauscht zu haben. In mehr als zehn Jahren haben wir tausende Abgemahnte gegen die Abmahnindustrie vertreten.
Inhaltsverzeichnis
Wer steckt hinter Frommer Legal Rechtsanwälte?
Wie wird gegen Verbraucher vorgegangen?
Was wird in Frommer Legal Abmahnungen gefordert?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung nutzen
Haftet man als Anschlussinhaber immer?
Wann haften Eltern für ihre Kinder?
So kann ein Anwalt bei der Verteidigung gegen die Abmahnung helfen
Kostenlose Erstberatung
Wer steckt hinter Frommer Legal Rechtsanwälte?
Die Rechtsanwälte von Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) verschicken seit langem im großen Stil Abmahnungen an Internetnutzer, die auf Filesharing-Plattformen illegal Filme, Musik oder Bilder tauschen und weiterverteilen. Es handelt sich um die größte Abmahnkanzlei Deutschlands.
Die 2007 gegründete Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München ist spezialisiert auf Rechtsfragen der Neuen Medien sowie auf das Urheber- und Medienrecht und verfolgt Urheberrechtsverletzungen und Piraterie im Internet. In den letzten Jahren wurden teils große Klagewellen gegen Verbraucher losgetreten, die Filesharing oder Bilderklau betrieben hatten. Zu ihren Mandanten gehören überwiegend große Plattenlabels, Filmproduktionsfirmen sowie Buchverlage und Bildagenturen, darunter
- Warner Bros. Entertainment GmbH
- Warner Bros. Entertainment Inc.
- Twentieth Century Fox of Germany GmbH
- Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- LEONINE Distribution GmbH (früher: Universum Film GmbH)
- LEONINE Licensing AG (früher: Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft)
- STUDIOCANAL GmbH
- TOBIS Film GmbH
- Weltbild Verlag
- Carlsen Verlag
- Constantin Film Verleih GmbH
- Majestic Filmverleih GmbH
- Sony Music Entertainment Germany GmbH
- Constantin Film Verleih GmbH
- Getty Images International
- ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH
- Bastei Lübbe AG
- RTL Television GmbH
- RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG
- Tiberius Film GmbH
Im Jahr 2021 erfolgte eine Umbenennung der Kanzlei von Waldorf Frommer in Frommer Legal. Außerdem wurde aus der früheren GbR eine PartG mbB, das bedeutet eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Wie wird gegen Verbraucher vorgegangen?
Die Abmahnkanzlei geht vor allem gegen Nutzer von Internettauschbörsen im P2P-Bereich vor. Im Zusammenhang mit Filesharing bezeichnet P2P (Peer-to-Peer) ein Internetnetzwerk, über das sich Computer mithilfe eines Programms zu Netzwerken zusammenschließen, um untereinander und direkt von Rechner zu Rechner Dateien auszutauschen. Der Tausch und das Weiterverteilen von Raubkopien, wie zum Beispiel von Film- oder Musikdateien, wird über Filesharing-Netzwerke wie bittorent, eMule, uTorrent oder Frostwire ermöglicht.
Auch Streaming-Seiten für Filme und Serien wie Popcorn Time oder cuevana.tv stehen mittlerweile auf der roten Liste. Bei diesen Plattformen wird die Datei zwar nicht komplett auf den eigenen Computer geladen, aber Ausschnitte vorgespeichert, was in manchen Fällen einem Download gleichkommt. Da die Abmahnkanzlei die IP-Adresse der Filesharing-Nutzer nicht selbst ermitteln kann, arbeitet sie Hand in Hand mit der Ipoque GmbH aus Leipzig, die die Überprüfung übernimmt.
Was wird in Frommer Legal Abmahnungen gefordert?
Die Frommer Legal Abmahnung stellt in den meisten Fällen hohe Zahlungsforderungen, die etwa bei 915 Euro für einen Kinofilm, 1480 Euro für zwei Filme und zwischen 520 und 1.090 Euro für Serien je nach Anzahl der Folgen liegen.
Die Kosten setzen sich aus dem zu leistenden Schadenersatz sowie den Anwaltskosten zusammen. Zwar müssen Anwaltskosten aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 teilweise gedeckelt werden, um Verbraucher vor maßlosen Anwaltsforderungen zu schützen. Die Forderungen von Frommer Legal sind trotzdem so immens hoch, weil die Anwälte im Gegenzug die Schadenersatzbeträge merklich nach oben geschraubt haben.
Der Abmahnung beigefügt ist außerdem eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die der Betroffene unterschreiben soll. Es ist sehr wichtig, die beigefügte Erklärung unter keinen Umständen unterschrieben an Frommer Legal zurückzusenden, da es sich nur um einen Vorschlag zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt. Zwar lässt sich mit dem Formular ein Gerichtsverfahren vermeiden. Jedoch ist das beigefügte Papier teilweise zu weit gefasst und kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Bedenken Sie, dass man ein Leben lang an eine solche Erklärung gebunden ist.
Folgende Punkte können sich negativ auswirken:
- eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe
- eine Anerkennung der Schadensersatzansprüche
- eine Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren
- Haftung für Verhalten Dritter
- die Festlegung eines überzogenen Streitwerts.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung nutzen
Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung von Frommer Legal (Waldorf Frommer) enthält einseitige Rechtsbehauptungen und soll dem Empfänger suggerieren, dass seine Lage aussichtslos ist. Außerdem ist nur eine extrem kurze Rücksendefrist für die zu unterschreibende Unterlassungserklärung vorgesehen. Davon sollten sich Betroffene jedoch nicht abschrecken lassen.
Holen Sie an dieser Stelle möglichst zügig fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Urheberrecht ein, um mit ihm gemeinsam eine modifizierte Unterlassungserklärung speziell für Ihren individuellen Fall zu verfassen. Einige kritische Punkte werden von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt umgewandelt. Dadurch können teure Eilverfahren abgewendet werden. Keinesfalls sollten vorgefertigte Erklärungen aus dem Internet verwendet werden, da sie nicht auf die individuellen Fälle zugeschnitten sind. Im schlimmsten Fall führen unvollständige strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu einem gerichtlichen Vorgehen des Gegners.
Haftet man als Anschlussinhaber immer?
Nein. In einigen Fällen erhalten Inhaber des Internetanschlusses eine Filesharing Abmahnung, die nicht für Urheberrechtsverletzungen oder Piraterie verantwortlich sind und die rechtlich keine Schuld trifft. In solchen Fällen muss individuell geprüft werden, wer der tatsächliche Täter der Urheberrechtsverletzung ist und wie man sich optimal verteidigen kann.
Heutzutage nutzen in Haushalten oder Wohngemeinschaften oft mehrere Nutzer denselben Internetanschluss. Daher können beispielsweise auch Partner, Mitbewohner, Untermieter oder Gäste Schuld an einer solchen Abmahnung sein, soweit sie geschützte Werke via Filesharing über das Internet heruntergeladen haben.
In solchen Fällen kann je nach Konstellation die sogenannte Störerhaftung eingreifen. Danach haftet der Anschlussinhaber zwar auf Unterlassung und Zahlung anteiliger Anwaltskosten, nicht jedoch auf Schadenersatz, weil er nicht Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Diese Form der Verteidigung ist relativ aussichtsreich, wenn man beweisen kann, dass ein Dritter für die illegalen Tauschaktivitäten über den Internetanschluss des Abgemahnten verantwortlich ist. Jedoch sollte die Abmahnung selbst bei einer Täterschaft im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten geprüft werden.
Wann haften Eltern für ihre Kinder?
Am 15.11.2012 wurde die Haftung von Eltern für illegale Filesharing-Downloadaktivitäten vom Bundesgerichtshof durch das sogenannte Morpheus-Urteil (Az. I ZR 74/12) erheblich eingeschränkt. Seitdem gilt, dass Eltern nicht immer automatisch für ihre minderjährigen Kinder haften. Voraussetzung ist, dass sie die Kinder in der Vergangenheit über die Konsequenzen und das Verbot illegaler Tauschaktivitäten im Internet belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Kinder dieses Verbot nicht befolgen. Wird die elterliche Aufsichtspflicht verletzt, haften die Eltern allerdings für den durch das illegale Filesharing ihres minderjährigen Kindes entstandenen Schaden.
Der Bundesgerichtshof lockerte darüber hinaus mit der BearShare-Entscheidung auch die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12). Danach haftet der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Diese Entscheidung gilt auch für andere erwachsene Familienangehörige wie Ehegatten oder Lebenspartner.
So kann ein Anwalt bei der Verteidigung gegen die Abmahnung helfen
Der Erhalt einer Frommer Legal Abmahnung sollte vom Empfänger auf keinen Fall ignoriert werden. Ein solches Schreiben hat weder etwas mit Abzocke noch mit Betrug zutun und ist ernst zu nehmen. Die Frommer Legal Rechtsanwälte scheuen nicht davor zurück, für Rechteinhaber Klage zu erheben und ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Außerdem sollte man sich unter keinen Umständen selbst mit der Kanzlei Frommer Legal (Waldorf Frommer) in Verbindung setzen, sondern die Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt zunächst aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten prüfen lassen.
Da die bloße Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung keine anwaltliche Vertretung ersetzt, sollte auch für das weitere Vorgehen individuelle Beratung und kompetente Hilfe eingeholt werden. Ob man zahlen muss oder nicht, lässt sich nur in einem persönlichen Rechtsgespräch klären. Erfahrungsgemäß reagieren Rechtsanwaltskanzleien auf die Schreiben anwaltlich vertretener Anschlussinhaber anders als auf die Schreiben von Gegnern ohne anwaltliche Vertretung.
Was tun bei Frommer Legal Abmahnung?
Die Kanzlei Plutte ist spezialisiert auf Urheberrecht. In mehr als zehn Jahren haben wir tausende Abgemahnte gegen die Abmahnindustrie vertreten.
Nutzen Sie bei Frommer Legal Abmahnungen unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Sogar wenn der vorgeworfene Rechtsverstoß begangen wurde, kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt oft eine Minderung der Zahlungsansprüche und eine außergerichtliche Einigung erreicht werden.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.