
Wir sind Rechtsanwälte für Medienrecht und beraten bundesweit Unternehmen und Privatpersonen in den verschiedensten Bereichen des Medienrechts.
Rechtsanwalt Niklas Plutte
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Oliver Wolf, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Was ist das Medienrecht?
Wie das Internetrecht stellt auch das Medienrecht eine Querschnittsmaterie dar. Statt eines einheitlichen Mediengesetzes finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen Regelungen, die dem Medienrecht zuordnen sind, beginnend beim Grundgesetz über das öffentliche Recht und Strafrecht bis hin zum Zivilrecht. Zu den wichtigsten medienrechtlichen Gesetzen auf zivilrechtlicher Ebene zählen das
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Teledienstegesetz (TDG)
- Telemediengesetz (TMG)
- Kunsturhebergesetz (KUG) einschließlich allgemeiner Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte
- Verlagsgesetz (VerlG)
Worum geht es im Medienrecht?
Inhaltlich geht es im Medienrecht traditionell um Presse- und Äußerungsrecht mit Rechtsfragen aus den klassischen Medien Presse, Radio, Verlag und Film. Die Digitalisierung bewirkte allerdings, dass sich große Teile des Medienrechts ins Internet verlagerten. Beispiele sind Rechtsstreitigkeiten über Berichte, Videos oder Fotos auf professionellen Nachrichtenseiten, aber auch semiprofessionellen Blogs.
Auf rechtlicher Ebene laufen medienrechtliche Fälle nicht selten auf eine Grundrechtsabwägung hinaus, zum Beispiel im Konflikt zwischen der in Art. 5 GG geregelten Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Rundfunk- und Pressefreiheit sowie Kunstfreiheit auf der einen Seite und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) oder Berufsfreiheit (Art. 12 GG).
Was ein Medienrecht Anwalt für Sie tun kann
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, die dem Medienrecht zugeordnet werden können.
- Negative Bewertung: Wir erwirken die Löschung von negativen Bewertungen im Internet, z.B. bei Jameda, Kununu, Google oder auf anderen Plattformen.
- Reputationsschutz: Wir sorgen dafür, dass unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen online und offline gelöscht werden, z.B. Beschimpfungen in Sozialen Netzwerken oder falsche Behauptungen in Bewertungen, Forenbeiträgen, Videos bis zur Verbreitung von Unwahrheiten in Presseberichten.
- Verdachtsberichterstattung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren: Bei identifizierender Berichterstattung schützen wir Ihr Ansehen, indem wir rufschädigende Berichterstattung in der Presse unterbinden.
- Recht am eigenen Bild: Wir unterstützen bei Verletzungen des Rechts am eigenen Bild, z.B. bei verbotener Veröffentlichung von Nacktfotos oder unerlaubten Fotonutzungen zu Werbezwecken.
- Löschung von Videos auf Plattformen wie YouTube oder Facebook: Wir sorgen für eine Löschung, selbst wenn der Verantwortliche nicht persönlich greifbar ist.
- Schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wir erwirken eine Geldentschädigung in Gestalt eines Schmerzensgelds für Betroffene.
Medienrechtliche Ansprüche
Je nach Art der Streitigkeit können folgende Ansprüche gegen den Verletzer bestehen.
- Unterlassung
- Gegendarstellung
- Berichtigung
- Schadensersatz
- Geldentschädigung (genannt „Schmerzensgeld“)
Wer sind unsere Mandanten?
Wir vertreten Unternehmer ebenso wie Prominente, Künstler, Politiker, Journalisten und andere Personen des öffentlichen Lebens. Zu unseren Mandanten gehören weiterhin Blogger, YouTuber, Fotografen und Models, deren Persönlichkeitsrechte offline oder im Internet verletzt werden.
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