Wir sind eine auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte Mainzer Kanzlei. Unsere Anwälte beraten bundesweit Unternehmen im Lauterkeitsrecht angefangen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen über Werbung bis zum rechtssicheren Onlinehandel.
Rechtsanwalt Niklas Plutte
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Oliver Wolf, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des geistigen Eigentums.
1. Was gehört zum Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht besteht in Deutschland aus zwei Teilen: dem Kartellrecht und dem Lauterkeitsrecht.
- Das deutsche Kartellrecht ist maßgeblich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt und schützt den freien Wettbewerb als solchen. Es besteht aus drei Bereichen: dem Kartellverbot, der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht.
- Das deutsche Lauterkeitsrecht ist zentral im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Das UWG setzt den freien Wettbewerb voraus und bestimmt in diesem Rahmen, welche geschäftlichen Methoden und Verhaltensweisen von Unternehmen unlauter sind, das heißt die Regeln des fairen Wettbewerb.
Die rechtliche Beratung der Kanzlei Plutte deckt das gesamte deutsche Wettbewerbsrecht ab, speziell das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit seinen Ergänzungen in Spezialgesetzen wie zum Beispiel dem Heilmittelwerbegesetz, aber auch dem korrespondierenden Markengesetz.
2. Kartellrecht
Das Kartellrecht bezeichnet das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es besteht im engeren Sinn aus den Regelungen zu denjenigen wirtschaftlichen Kartellen, die zwischen diversen Marktakteuren sowie Unternehmen getroffen werden und ist Teil des Wirtschaftsrechts. Es beinhaltet im weiteren Sinn alle Rechtsnormen, die den Erhalt eines möglichst vielgestaltigen sowie ungehinderten Wettbewerbs berühren. Das Kartellrecht hat die Aufgabe, den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in seiner Struktur zu schützen. Das wird gewährleistet, indem es den freien Wettbewerb schützt und wettbewerbseinschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern verhindert. Damit wird volkswirtschaftliche Stabilität geschaffen. Im Fokus des freien Wettbewerbs steht darüber hinaus auch die Vermeidung von Monopolen.
3. Lauterkeitsrecht
Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln des fairen Wettbewerbs, die jedes Unternehmen einzuhalten hat. Gleichzeitig dient es dazu, Mitbewerber und Verbraucher sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu schützen.
Im deutschen Recht bildet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gesetzliche Grundlage des Lauterkeitsrechts. Zusätzlich gelten einige wirtschaftliche Spezialregelungen, darunter das Markengesetz (MarkenG) oder die Preisangabenverordnung (PAngV). Im weiteren Sinne fällt auch der gewerbliche Rechtsschutz unter das Lauterkeitsrecht, soweit er Immaterialgüter wie Erfindungen oder eingetragene Marken im Patent- und Markenrecht vor unzulässiger beziehungsweise unlauterer Ausbeutung durch Nichtberechtigte schützt.
Beispiel: Irreführende Werbung ist nach § 5 UWG generell unlauter. Eine konkrete Ausgestaltung dieses Grundsatzes ist Nr. 5 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG, wonach Lockvogelangebote wettbewerbswidrig sind, die den Verbraucher in die Irre führen.
3. Wettbewerbswidriges Verhalten und Rechtsfolgen
Ein Mitbewerber verhält sich wettbewerbswidrig, wenn er gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt und nach § 3 UWG unlautere geschäftliche Handlungen vollzieht. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Verbrauchern sowie sonstigen Marktteilnehmern, deren Markenrecht, Designrecht oder Urheberrecht von einer anderen Person verletzt wurde. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Unlauterer Wettbewerb im geschäftlichen Verkehr liegt zum Beispiel vor bei:
- Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Druck oder unsachlichen Einfluss
- Ausnutzung besonderer Umstände (z.B. Alter, geschäftliche Unerfahrenheit oder Angst)
- Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen
- Uneindeutige Angaben bei der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen (z.B. Preisnachlässe oder Zugaben)
- Uneindeutige Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen
- Kopplung von Gewinnspielen, um Verbraucher abhängig zu machen
- Herabsetzung oder Verunglimpfung des Geschäfts von Mitbewerbern
- Anschwärzen von Mitbewerbern durch Verbreitung unwahrer Tatsachen
- Ausbeutung fremder Leistungen durch Nachahmen der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers
- Gezielter Behinderungswettbewerb eines Mitbewerbers
- Rechtsbruch durch Zuwiderhandeln gegen gesetzlichen Vorschriften
Betroffenen unlauterer Handlungen stehen unterschiedliche Ansprüche zu, die auf verschiedene Weise durch Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts für Wettbewerbsrecht durchsetzbar sind. Darunter fallen
- Beseitigungsansprüche
- Unterlassungsansprüche
- Schadenersatzansprüche
- Gewinnabschöpfungsansprüche
- Veröffentlichungsansprüche
Diese Ansprüche stehen allen Anspruchsberechtigten gegen unlautere Handlungen zur Verfügung und können teilweise miteinander kombiniert werden. Um die genannten Ansprüche durchzusetzen, muss unterschieden werden, ob dies mit oder ohne Einschaltung eines Gerichts erfolgen soll. Während Betroffenen bei der außergerichtlichen Durchsetzung Zahlungsaufforderungen sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als Mittel zur Verfügung stehen, können die Ansprüche gerichtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht mit einer einstweiligen Verfügung oder Klage effektiv durchgesetzt werden.
4. Unseren Leistungen im Wettbewerbsrecht
a. Verteidigung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese nicht ignorieren, sondern das Schreiben ernst nehmen. Falls dem Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beiliegt, empfehlen wir Ihnen, dieses keinesfalls ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht zu unterschreiben. Falls nötig wird ein spezialisierter Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten und prüfen, ob die geforderten Zahlungen geleistet werden müssen oder nicht. Diese Fragen können nur in einem persönlichen Rechtsgespräch geklärt werden. Berücksichtigen Sie hier auch, dass Rechtsanwaltskanzleien auf Antwortschreiben anwaltlich vertretener Betroffener erfahrungsgemäß anders reagieren als auf die Schreiben von Gegnern ohne anwaltliche Vertretung.
Tipp: Schicken Sie die erhaltene Abmahnung zu und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
b. Vorgehen gegen Wettbewerbsverletzungen
Schwerpunktmäßig verteidigen wir Unternehmen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Wenn nötig, verfolgen wir für unsere Mandanten bei unlauteren Handlungen jedoch auch Verletzungen des fairen Wettbewerbs auf außergerichtlicher und gerichtlicher Ebene.
Stellen Sie fest, dass ein Mitbewerber unlautere Methoden einsetzt, kann ein Anwalt für Wettbewerbsrecht der Kanzlei Plutte solche wettbewerbsrechtlichen Verstöße schnell und effektiv verfolgen, etwa durch Abmahnung und wenn nötig einstweilige Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
c. Absicherung von Internetseiten & Marketingmaßnahmen
Die Kanzlei Plutte überprüft auf Wunsch durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht Ihre Internetauftritte, Geschäftsmodelle, Werbekampagnen und andere Marketingmaßnahmen auf faires, wirtschaftliches Verhalten nach dem Wettbewerbsrecht sowie auf mögliche Markenrechtsverletzungen bzw. Urheberrechtsverletzungen. Nach eingehender Prüfung durch unsere Rechtsanwälte erteilen wir Ihnen eine sichere Freigabe.
d. Rechtssichere Lead-Generierung
Leadgenerierung verfolgt das Ziel, möglichst viele Interessierte auf die eigenen Angebote zu leiten, um an neue Kundendaten und letztlich Geschäft zu kommen. Leads können zum Beispiel über die Anmeldung zu einem Newsletter, die Teilnahme an einem Gewinnspiel, eine Neukundenregistrierung oder über ein sogenanntes White Paper generiert werden. Der Ankauf von Kundendaten ist dagegen häufig ein Verstoß gegen Datenschutzrecht. Ein fachkundiger Anwalt für Wettbewerbsrecht unserer Kanzlei berät Sie gerne zu rechtssicherer Lead-Generierung.
Unsere Mandanten
Wir beraten im Wettbewerbsrecht Unternehmen aller Branchen und Größen, von Einzelunternehmern über KMU bis zu größeren mittelständischen Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Onlinehändlern, Plattformen und Apps zu allen (wettbewerbs-)rechtlichen Fragen des E-Commerce.