Die Kanzlei Plutte stellt Ihnen einen fachkundigen Anwalt für Wettbewerbsrecht zur Seite. Wir verteidigen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder verfolgen für Sie auf Wunsch von Ihren Mitbewerbern begangene Verletzungen des fairen Wettbewerbs.
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Schutz vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen
Das Wettbewerbsrecht besteht sowohl aus dem Lauterkeitsrecht als auch aus dem Kartellrecht. Es zielt darauf ab, Verbraucher und Mitbewerber vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen zu schützen. Damit soll auch gleichzeitig die Volkswirtschaft an sich stabilisiert werden.
Die rechtliche Beratung der Kanzlei Plutte deckt das gesamte deutsche Wettbewerbsrecht ab, speziell das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit seinen Ergänzungen in Spezialgesetzen wie zum Beispiel dem Telemediengesetz oder Heilmittelwerbegesetz, aber auch dem korrespondierenden Markengesetz.
Kartellrecht und Lauterkeitsrecht
Das Kartellrecht bezeichnet das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es besteht im engeren Sinn aus den Regelungen zu denjenigen wirtschaftlichen Kartellen, die zwischen diversen Marktakteuren sowie Unternehmen getroffen werden und ist Teil des Wirtschaftsrechts. Es beinhaltet im weiteren Sinn alle Rechtsnormen, die den Erhalt eines möglichst vielgestaltigen sowie ungehinderten Wettbewerbs berühren. Das Kartellrecht hat die Aufgabe, den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in seiner Struktur zu schützen. Das wird gewährleistet, indem es den freien Wettbewerb schützt und wettbewerbseinschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern verhindert. Damit wird volkswirtschaftliche Stabilität geschaffen. Im Fokus des freien Wettbewerbs steht darüber hinaus auch die Vermeidung von Monopolen.
Im deutschen Recht wird die gesetzliche Grundlage des Lauterkeitsrechts im Gegensatz zum Kartellrecht durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gebildet. Daneben fällt aber zum Beispiel auch der gewerbliche Rechtsschutz unter das Lauterkeitsrecht, soweit er Immaterialgüter, unter anderem in Form von Erfindungen und eingetragenen Marken im Patent- und Markenrecht, vor unzulässiger beziehungsweise unlauterer Ausbeutung durch Nichtberechtigte schützt. Überwiegend werden durch das Lauterkeitsrecht die Spielregeln des wirtschaftlichen und fairen Verhaltens beschrieben, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einzuhalten hat. Gleichzeitig dient es dazu, Mitbewerber und Verbraucher sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu schützen. Das beinhaltet zum Beispiel, dass von der Werbung bestimmte Anforderungen eingehalten werden müssen. Nach § 5 UWG sind etwa Lockvogelangebote wettbewerbswidrig, die den Verbraucher mit der Art der Werbung in die Irre führen. Zusätzlich gelten einige wirtschaftliche Spezialregelungen, darunter das Markengesetz (MarkenG), die Preisangabenverordnung (PAngV) oder früher auch die Zugabenverordnung.
Wettbewerbswidriges Verhalten und Rechtsfolgen
Ein Mitbewerber verhält sich wettbewerbswidrig, wenn er gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt und nach § 4 UWG unlautere geschäftliche Handlungen vollzieht. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Verbrauchern sowie sonstigen Marktteilnehmern, deren Marken-, Geschmacksmuster-, oder Urheberrecht von einer anderen Person verletzt wurde. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Rechtswidriges Handeln beziehungsweise unlauterer Wettbewerb liegt nach § 4 UWG, Abs. 1-11, dann vor, wenn sich folgende Regelbeispiel ergeben:
- Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Druck oder unsachlichen Einfluss
- Ausnutzung besonderer Umstände (z.B. Alter, geschäftliche Unerfahrenheit oder Angst)
- Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen
- Uneindeutige Angaben bei der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen (z.B. Preisnachlässe oder Zugaben)
- Uneindeutige Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen
- Kopplung von Gewinnspielen, um Verbraucher abhängig zu machen
- Herabsetzung oder Verunglimpfung des Geschäfts von Mitbewerbern
- Anschwärzen von Mitbewerbern durch Verbreitung unwahrer Tatsachen
- Ausbeutung fremder Leistungen durch Nachahmen der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers
- Gezielter Behinderungswettbewerb eines Mitbewerbers
- Rechtsbruch durch Zuwiderhandeln gesetzlicher Vorschriften
Je nach Zielrichtung wird dabei unterschieden zwischen kundengerichteten und mitbewerbergerichteten Handlungen sowie Handlungen, die einen Rechtsbruch darstellen. Jedoch bildet der § 4 UWG keinen selbständigen Verbotsbestand, sondern vielmehr einen Beispielkatalog an Fällen, bei deren Vorliegen dieselben Rechtsfolgen wie nach § 3 UWG eintreten. Betroffenen unlauterer Handlungen stehen unterschiedliche Ansprüche zu, die auf verschiedene Weise durch Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts für Wettbewerbsrecht durchsetzbar sind. Darunter fallen
- Beseitigungsansprüche
- Unterlassungsansprüche
- Schadenersatzansprüche
- Gewinnabschöpfungsansprüche
- Veröffentlichungsansprüche
Diese Ansprüche stehen allen Anspruchsberechtigten gegen unlautere Handlungen zur Verfügung und können teilweise miteinander kombiniert werden. Um die genannten Ansprüche durchzusetzen, muss unterschieden werden, ob dies mit oder ohne Einschaltung eines Gerichts erfolgen soll. Während Betroffenen bei der außergerichtlichen Durchsetzung Zahlungsaufforderungen sowie Abmahnungen als Mittel zur Verfügung stehen, können die Ansprüche mit einer einstweiligen Verfügung, einem Hauptsacheverfahren oder einer Zwangsvollstreckung mithilfe eines Anwalts für Wettbewerbsrecht gerichtlich durchgesetzt werden.
Unseren Leistungen im Bereich des Wettbewerbsrechts:
1. Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren, sondern das Schreiben ernst nehmen. Wenn dem Schreiben eine Unterlassungserklärung beiliegt, empfehlen wir Ihnen, dieses keinesfalls ohne die vorherige Beratung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht zu unterschreiben. Ob Sie die geforderten Schadenersatzansprüche zahlen müssen oder nicht, kann nur in einem persönlichen Rechtsgespräch geklärt werden. Darüber hinaus reagieren Rechtsanwaltskanzleien auf Schreiben anwaltlich vertretener Betroffener erfahrungsgemäß anders als auf die Schreiben von Gegnern ohne anwaltliche Vertretung. Nutzen Sie am besten unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
2. Vorgehen gegen Wettbewerbsverletzungen
Überwiegend verteidigen wir Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten. Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch. Wurde Ihr geschäftliches Handeln durch den unlauteren Wettbewerb eines Mitbewerbers verletzt, kann ein Anwalt für Wettbewerbsrecht der Kanzlei Plutte solche wettbewerbsrechtlichen Verstöße schnell und effektiv verfolgen. Dafür stellen wir unseren Mandanten die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
3. Prüfung von Internetauftritten & Marketing-Maßnahmen
Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Plutte überprüfen mit einem Anwalt für Wettbewerbsrecht Ihre Internetauftritte, Geschäftsmodelle, Werbekampagnen und andere Marketingmaßnahmen auf faires, wirtschaftliches Verhalten nach dem Wettbewerbsrecht sowie auf mögliche Urheberrechtsverletzungen. Nach einer eingehenden Prüfung durch unsere Rechtsanwälte erteilen wir Ihnen eine sichere Freigabe.
- Rechtssichere Lead-Generierung
Mittels Leadgenerierung verfolgen Unternehmen das Ziel, möglichst viele Interessierte auf die eigene Seite zu leiten, um an neue Kundendaten zu kommen. Leads können zum Beispiel über die Anmeldung zu einem Newsletter, die Teilnahme an einem Gewinnspiel, eine Neukundenregistrierung oder über ein sogenanntes White Paper generiert werden. Der Ankauf von Kundendaten ist dagegen ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Wir von der Kanzlei Plutte beraten Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Wettbewerbsrecht über die rechtssichere Lead-Generierung.
Die Kanzlei Plutte verteidigt schwerpunktmäßig Unternehmen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Wenn nötig, verfolgt unsere Rechtsanwaltskanzlei mit einem Anwalt für Wettbewerbsrecht jedoch auch Verletzungen des fairen Wettbewerbs. Ihre Ansprüche bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen von Mitbewerbern gegen Ihr geschäftliches Handeln setzen wir gegebenenfalls auch gerichtlich durch. Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Unsere Mandanten
Eine Auswahl unserer Mandanten:
- Onlinehändler, Betreiber von Internetportalen
- PR-Agenturen, Werbeagenturen, Webdesign-Agenturen, SEO Agenturen
- Freelancer
- Rechtsabteilungen
- Hersteller (hier: Spielekonsolen, Unterhaltungselektronik)