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IT-Rahmenvertrag: Rechtsübersicht + kostenlose Ersteinschätzung

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Ein IT-Rahmenvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, die an einem IT-Projekt zusammenarbeiten und die wesentlichen Eckpunkte ihrer Zusammenarbeit zentral regeln möchten. In diesem Überblick erfahren Sie, worauf es rechtlich ankommt.

Rechtsanwalt Niklas Plutte
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Rechtsanwalt Oliver Wolf, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für IT-Recht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Was ist ein IT-Rahmenvertrag?

Der IT-Rahmenvertrag ist vergleichsweise starr und enthält grundlegende Bestimmungen, ohne die konkret zu erbringenden Leistungen im Einzelnen zu benennen. Diese Details werden im Anschluss in Einzelverträgen festgelegt, die wiederum auf den IT-Rahmenvertrag als Dachregelung verweisen. Das ermöglicht höhere Flexibilität und erspart den Parteien eine dauernde Neuverhandlung der wesentlichen Vertragsmodalitäten.

Wann lohnt sich ein IT-Rahmenvertrag?

Der Abschluss eines Rahmenvertrags lohnt sich immer dann, wenn eine längerfristige Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner angestrebt wird. Umgekehrt macht ein Rahmenvertrag bei einer geplanten Einzelbeauftragung keinen Sinn.

Was steht in einem IT-Rahmenvertrag?

Anders als beim Vertragsschluss mit der öffentlichen Hand (EVB-IT) gibt es im Verhältnis zwischen Unternehmen keinen festen Pflichtenkatalog darüber, was in einen IT-Rahmenvertrag aufgenommen werden muss. Üblicherweise werden die folgenden Aspekte geregelt. Die Parteien sind aber frei darin, gänzlich andere oder (wichtiger) weitere Absprachen zu treffen:

  • Zahlungsbedingungen (ggf. allgemeine Preisregelungen wie Stundensätze, nicht aber konkrete Preise)
  • Abnahmepflichten, etwa bei Sprints im Rahmen von agiler Softwareentwicklung
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfristen
  • Haftungsregelungen

Meist wird es sinnvoll sein, dem IT-Rahmenvertrag Beispiele für Einzelverträge bzw. Muster beizufügen, um eine konsistente und mit dem Rahmenvertrag in Einklang stehende Einzelbeauftragung zu gewährleisten.

Vertragsform: AGB oder klassisches Vertragswerk?

Strukturell besteht die Möglichkeit, einen IT-Rahmenvertrag entweder als Allgemeine Geschäftsbedingungen auszugestalten oder als klassisches Vertragswerk, dass von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Aus juristischer Sicht sind beide Varianten gleichwertig – die Rechte und Pflichten der Parteien lassen sich jeweils gleichermaßen abbilden. Welche Vertragsform im jeweiligen Projekt sinnvoll ist, besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Unsere Leistungen

Wir sind eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei und beraten Sie umfassend im Zusammenhang mit IT-Rahmenverträgen.

  • Neuerstellung: Falls noch kein IT-Rahmenvertrag vorliegt, entwerfen wir gemäß Ihrer Vorstellungen einen Mustervertrag bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  • Prüfung und Überarbeitung: Bestehende IT-Rahmenverträge prüfen und überarbeiten unsere Rechtsanwälte.
  • Musterverträge: Auf Wunsch erstellen wir Musterverträge für die Einzelbeauftragungen.
  • Deutsches Recht: Internationale IT-Rahmenvertragsvorlagen nach ausländischem Recht bringen wir in Einklang mit deutschem Recht.
  • Strategische Beratung: Wir beraten Sie bei juristischen Verhandlungen mit dem Vertragspartner, stets mit Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Seltsamerweise werden immer noch rund die Hälfte aller Vereinbarungen im IT-Bereich auf Papier unterzeichnet. Auch wenn es um Projekte im Bereich Digitalisierung, Dokumentenverwaltung und E-Signatures geht, ist die Beauftragung häufig noch auf Papier und im Büro zu unterschreiben. Ich hoffe, dass nach zwei Jahren Lockdown irgendwo ein Lerneffekt zurückbleibt und Compliance nicht mehr so konservativ sein wird.

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