Geben Sie Ihren Namen wie im Personalausweis an. Abkürzungen sind unzulässig. Ein Einzelunternehmer darf sich im Impressum nicht als
Geschäftsführer bezeichnen. Dasselbe für E-Mailsignaturen.
Optional kann zusätzlich zum Namen des Gewerbetreibenden eine Geschäftsbezeichnung angegeben werden.
Geben Sie die vollständige Unternehmensbezeichnung einschließlich des Rechtsformzusatzes "e.K." bzw. "e.Kfr." in Übereinstimmung mit den Angaben im Handelsregister an. Fehlt der Rechtsformzusatz, kann dies als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden (BGH, Urteil vom 18.10.2017, I ZR 84/16). Die namentliche Angabe des Inhabers ist nicht vorgeschrieben. (Beispiel: Musterfirma e.K., Inhaberin: Michaela Muster ist nicht nötig).
Geben Sie die vollständige Unternehmensbezeichnung einschließlich Rechtsformzusatz in Übereinstimmung mit den Angaben im Handelsregister an.
Geben Sie die vollständige Genossenschaftsbezeichnung einschließlich Rechtsformzusatz "eG" in Übereinstimmung mit den Angaben im Genossenschaftsregister an.
Geben Sie den vollständigen Vornamen und Nachnamen des Geschäftsführers an, wie er im Personalausweis steht. Trennen Sie bei Angabe mehrerer Personen per Komma.
Führen Sie alle Vorstandsmitglieder mit mindestens einem ausgeschrieben Vornamen sowie ihrem Nachnamen auf. Der Vorstandsvorsitzende ist als solcher zu bezeichnen. Beispiel: Max Muster (Vorsitzender), Michaela Muster, Martin Muster.
Geben Sie mindestens einen Vornamen sowie den Nachnamen des Aufsichtsratsvorsitzenden an. Achtung: Abkürzungen sind unzulässig.
Geben Sie die vollständige Unternehmensbezeichnung einschließlich des Rechtsformzusatzes "GmbH & Co. KG" in Übereinstimmung mit den Angaben im Handelsregister an.
Nach dem
Wegfall von § 15b GewO gibt es aktuell keine explizite gesetzliche Regelung, die GbRs
ohne Eintragung im Handelsregister eine E-Mail Signatur vorschreibt. Um Verwechslungen zu vermeiden sowie wegen
§ 2 DL-InfoV empfehlen wir, vorsorglich trotzdem die vollständige Bezeichnung der Gesellschaft nebst Rechtsformzusatz ("GbR") aufzuführen sowie zusätzlich Vor- und Nachname jedes Gesellschafters, wie sie im Personalausweis eingetragen sind (Vorsicht: keine Abkürzungen).
Geben Sie alle Gesellschafter der GbR unter Angabe von mindestens einem vollständig ausgeschriebenen Vornamen sowie dem vollständigen Nachnamen an. Trennen Sie bei mehreren Personen per Komma.
Geben Sie die vollständige Bezeichnung der Partnerschaftsgesellschaft einschließlich Rechtsformzusatz in Übereinstimmung mit den Angaben im Partnerschaftsregister an. Bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ist auch der von dieser gewählte Namenszusatz anzugeben, das heißt entweder "mit beschränkter Berufshaftung" oder "mbB". Der Name der Partnerschaft muß den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Die Beifügung von Vornamen ist nicht erforderlich. Die Namen anderer Personen als der Partner dürfen nicht in den Namen der Partnerschaft aufgenommen werden (
§ 2 PartGG).