Unsere Kanzlei stellt Ihnen einen fachkundigen Anwalt für IT Recht bzw. Internetrecht zur Seite. Wir beraten Unternehmen in den Bereichen IT Vertragsrecht, Domainrecht und Datenschutz.
Inhaltsübersicht
I. Gewerblicher Rechtsschutz im IT- und Internetrecht
II. Welche Bereiche beinhaltet das IT- und Internetrecht?
III. Unsere Leistungen
1. IT Verträge
2. Domainrecht
3. Datenschutz
IV. Unsere Mandanten
V. News aus dem Bereich IT- und Internetrecht
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung
I. Gewerblicher Rechtsschutz im IT- und Internetrecht
Die Kanzlei Plutte ist spezialisiert auf das Recht der Informationstechnologie, kurz IT-Recht, mit Schwerpunkt im Bereich des Internetrechts. Da die Details dieses Rechtsgebiets oftmals sehr komplex sind, erfordert die Beratung einen Anwalt für Internetrecht.
Die Kanzlei Plutte stellt Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Verfügung. Unsere Anwälte beraten Sie bei allen Themen rund um Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Ecommerce, Shopprüfung und Cross-Border Onlinehandel.
II. Welche Bereiche beinhaltet das IT- und Internetrecht?
Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Es befasst sich mit allen rechtlichen Problemen, die die Nutzung des Internets berühren. Da es nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt ist, stellt es kein eigenes, homogenes Rechtsgebiet dar, sondern vielmehr eine Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Zu diesen Gebieten gehören unter anderem:
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Datenschutzrecht
- Medienrecht
- Telekommunikationsrecht
- Internationales Privatrecht
- Internationales Zivilverfahrensrecht
- Rundfunkrecht
In einigen Fällen wird das Internetrecht als Teilgebiet des Medienrechts angesehen, welches die inhaltliche Seite regelt, während das Telekommunikationsrecht die technische Seite umfasst.
Konkret befasst sich das Internetrecht unter anderem mit dem Betrieb von Webseiten und den rechtlichen Vorgaben für sogenannte Telemedien, zu denen eine Vielzahl von Internetdiensten zählt. Ein Teil dieses Rechtsgebiets ist das Telemedienrecht, das im Telemediengesetz (TMG) geregelt ist. Dieses definiert u.a. die Impressumspflicht für Websites. Eine zentrale Bedeutung für das Internetrecht hat auch das Urheberrecht, wo sich beispielsweise Vorgaben für die Verwendung von Texten oder Fotos im Internet finden. Gerade im Bereich des Urheberrechts kommt es im Internet häufig zu Verstößen. Grund dafür kann zum Beispiel illegales Filesharing sein, das mit kostenpflichtigen Abmahnungen geahndet wird. In solchen Fällen bietet ein fachkundiger Anwalt für Internetrecht rechtliche Hilfe.
III. Unsere Leistungen
1. IT Verträge
Die Kanzlei Plutte verfügt über jahrelange Erfahrung im IT Vertragsrecht. Nutzen Sie unser Spezialwissen. Gemeinsam erstellen, prüfen und überarbeiten wir mit Ihnen Verträge rund um die Informationstechnologie, beispielsweise in diesen Bereichen:
- Vertrag für agile Softwareentwicklung: Agile Entwicklung nach Scrum, Kanban o.ä. erfordert spezielle Verträge im Gegensatz zum klassischen Wasserfallmodell.
- Software-as-a-Service (SaaS): Vertrag über die Nutzung einer vom Provider zur Verfügung gestellten Software per Datenfernverbindung, typischerweise via Internet.
- Service Level Agreement (SLA): Eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister, die wiederkehrende Dienstleistungen bezeichnet (z.B. Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung).
- Open Source Software Recht (inkl. OSS Verträge): Wir beraten rund um die Einbindung, Nutzung, Weiterentwicklung sowie den Vertrieb von (bearbeiteter) Software unter Open Source Lizenz.
- Application Service Providing Vertrag (ASP): Ein Anwendungsdienstleister, der eine Anwendung zum Informationsaustausch über das Internet anbietet. Der ASP kümmert sich um die gesamte Administration und die Datensicherung sowie auch um die Nutzerbetreuung.
- SEO Vertrag: Ein Vertrag zwischen Suchmaschinenoptimierer (Agentur) und Endkunde über die Optimierung von Internetseiten für Suchmaschinen wie insbesondere Google.
- Webdesignvertrag: Ein Vertrag, in dem festgelegt wird, ab welchem Zeitpunkt (z.B. erst nach vollständiger Bezahlung) die Nutzungsrechte einer Webseite an den Auftraggeber gehen.
- Providerverträge: Ein Vertragstyp, mit dem ein Provider einem Kunden Leistungen anbietet und bereitstellt. Darin werden sowohl der Zugang zum Internet als auch das Bereitstellen von Speicherplatz im Internet (z.B. für E-Mail oder Webseite) geregelt.
- Nutzungsbedingungen (für Webseiten, Portale, Mobile, und Apps)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
2. Domainrecht
Auch das Domainrecht zählt zum Internetrecht. Es befasst sich mit der rechtmäßigen Nutzung und der Zuteilung von Domains. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch das Namensrecht nach dem BGB. Zwar gilt bei der Registrierung von Domains grundsätzlich das Prioritätsprinzip, jedoch kann das Recht an einem Personennamen oder dem Namen eines Unternehmers dazu führen, dass eine Domain nicht von ihrem ursprünglichen Inhaber genutzt werden kann. Das wurde am 22.11.2001 vom Bundesgerichtshof durch das sogenannte Shell-Urteil (Az. I ZR 138/99) beschlossen.
Wir beraten Sie bei allen domainrechtlichen Fragen und setzen Ihre Rechtsansprüche im Bereich des Namensrechts, Markenrechts oder Wettbewerbsrechts mit einem Anwalt für Internetrecht gegebenenfalls prozessual durch. Daneben führen wir auch Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten (UDRP-Verfahren) durch. Außerdem bieten wir Unterstützung bei:
- Erwerb einer Domain
- Domainpfändung
- Domainhandel: Gewerblicher Handel mit Internetadressen.
- Domaingrabbing: Missbräuchliches Reservieren einer Domain.
- Cybersquatting: Registrieren von Begriffen als Internet-Domainnamen, die dem Registrierenden eigentlich nicht zustehen.
- Typosquatting: Unseriös verwendete Tippfehlerdomains, auf die der Nutzer bei versehentlicher Falscheingabe einer URL automatisch weitergeleitet wird.
- Markengrabbing: Reservieren einer Marke ohne eigene Nutzungsabsicht, mit dem Ziel, vom Inhaber des gleichen Unternehmensnamens oder einer Marke ein Lösegeld für die Freigabe bzw. die Übertragung zu verlangen.
3. Datenschutz
Spätestens seit Wirksamwerden der DSGVO geht nichts mehr ohne Datenschutz. Der Internetauftritt eines Unternehmens vermittelt Nutzern als moderne Visitenkarte den ersten und oftmals entscheidenden Eindruck der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Internets hat Datenschutz enorm an Bedeutung gewonnen. Er gibt jedem Unternehmen die Chance, sich positiv von anderen Unternehmen abzuheben.
Wenden Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen an unsere Kanzlei. Ein spezialisierter Anwalt für Internetrecht wird Sie zu all Ihren Rechtsfragen rund um das Thema Datenschutz umfassend und kompetent beraten, unter anderem zu:
- Auftragsverarbeitung: Meint die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers. So wird das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abgesichert.
- Lead-Generierung: Maßnahmen, um Interessenten, die sich für ein Unternehmen bzw. Produkt interessieren, als Kunden zu gewinnen, z.B. per E-Mail.
- Werbekampagnen: z.B. bei Facebook, Twitter, Instagram oder „klassisch“ über Google Ads.
- Datenschutzerklärung
Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen fachkundigen Anwalt für Internetrecht zur Seite. Wir bieten stets kompetente und fachkundige Beratung, z.B. in den Bereichen IT Vertragsrecht und Datenschutz. Im Bereich des Domainrechts setzen wir mit einem Anwalt für Internetrecht die Ansprüche unserer Mandanten gegebenenfalls auch gerichtlich durch.
IV. Unsere Mandanten
Zu unseren Mandanten gehören unter anderem:
- Onlinehändler
- Betreiber von Internetportalen
- PR-Agenturen, Werbeagenturen, Webdesign-Agenturen, SEO Agenturen
- Freelancer
- Rechtsabteilungen
- Unternehmen der Softwarebranche