EuGH: Facebook muss Datennutzung für Werbung begrenzen
Ein soziales Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden (EuGH, Urteil vom 04.10.2024, Az. C-446/21 – Schrems | Mitteilung von Daten an die breite Öffentlichkeit).