Vergütung
1. Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir bieten Rechtsuchenden eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Die Ersteinschätzung ist zeitlich begrenzt und dient dazu, überschlägig zu prüfen, ob eine Mandatierung unserer Kanzlei sinnvoll ist. Nicht umfasst sind daher Prüfungen von Unterlagen, Verträgen oder konkreten Rechtsfragen.
In jedem Fall besprechen wir mit Ihnen, ob, wann und nach welchem Vergütungsmodell wir Ihnen helfen können. Falls sich herausstellen sollte, dass Ihr Anliegen nicht zu unseren Kompetenzen gehört oder wir aus Kapazitätsgründen keine neuen Mandate annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit. Beachten Sie weiterhin bitte die folgenden Hinweise zur Nutzung von KI.
Hinweise zur Verwendung von KI
KI kann ein hilfreiches Tool sein. Leider erschweren ausufernde KI-Anfragen unsere kostenlosen Ersteinschätzungen aber zunehmend. Falls Sie KI zur Vorbereitung Ihrer Anfrage nutzen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Vorgaben:
1. Fassen Sie sich kurz.
Beschreiben Sie Ihren Sachverhalt möglichst knapp und verständlich. Beschränken Sie Ihre Anfrage auf die wesentlichen Informationen und tatsächlich relevante Probleme. Hypothetische Sachverhalte oder fernliegende rechtliche Fragestellungen prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung nicht.
2. Stellen Sie konkrete Fragen.
Formulieren Sie maximal drei konkrete Rechtsfragen, zu denen Sie unsere Einschätzung wünschen.
3. Verzichten Sie auf KI-generierte Rechtsgutachten.
Bitte übersenden Sie uns keine umfangreichen KI-Analysen, rechtlichen Bewertungen oder Auflistungen theoretisch denkbarer Ansprüche.
4. Prüfen Sie KI-Inhalte vor dem Versand.
Wenn Sie KI verwenden, kontrollieren Sie die Angaben auf Richtigkeit und Relevanz. Ihre Anfrage muss auch ohne die beigefügte KI-Analyse verständlich sein.
5. Beachten Sie den Umfang unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Diese dient einer ersten rechtlichen Orientierung, nicht der umfassenden Prüfung Ihres Falls. Umfangreiche rechtliche Analysen und Gutachten sind kostenpflichtige anwaltliche Leistungen.
6. Sonstiges
Eine Anfrage, die mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ beginnt und/oder bei der sich andere Kanzleien in CC befinden, ist kein idealer Start für die Zusammenarbeit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anfragen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung nicht bearbeiten können.
2. Wahl des passenden Vergütungsmodells
Können wir für Sie tätig werden, hängt das Vergütungsmodell von der Art des jeweiligen Mandats ab.
a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
In gerichtlichen Verfahren sind wir dazu verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehenden gesetzlichen Gebühren zu berechnen, wenn ein vereinbartes Stunden- oder Pauschalhonorar hinter den RVG-Gebühren zurückbleiben würde. Die Höhe der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Kosten richtet sich nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert der Angelegenheit. Einen Überblick ermöglichen Prozesskostenrechner.
b. Zeithonorar
Eine Abrechnung nach Zeitaufwand bietet sich typischerweise an, wenn der Umfang der Tätigkeit noch nicht feststeht, z.B. bei längerfristiger Beratung oder komplexen Fallgestaltungen.
Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung nach dem Aufwand der für Sie tätigen Rechtsanwälte. Wir legen besonderen Wert darauf, Mandanten vorab eine Aufwandsschätzung zukommen zu lassen. Unsere Stundensätze liegen je nach Rechtsanwalt sowie Art und Schwierigkeit des Mandats bei 370 – 490 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Unseren Aufwand erfassen wir minutengenau und rechnen in der Regel monatlich ab. In diesem Zuge erhalten Sie eine detaillierte, nachprüfbare Aufstellung aller Tätigkeiten.
c. Pauschalhonorar
Eine pauschale Vergütung ermöglicht Mandanten höchste Planungssicherheit. Voraussetzung für die Vereinbarung eines Festpreises ist allerdings, dass wir den bei uns entstehenden Aufwand vorab bestimmen können. Das ist zum Beispiel bei bestimmten Vertragserstellungen oder Markenanmeldungen möglich. Ist uns eine fixe Aufwandsbestimmung nicht möglich, bieten wir Ihnen die Bearbeitung nach Zeitaufwand an, natürlich verbunden mit einer Aufwandsschätzung.