1. Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir bieten Rechtsuchenden eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Die Ersteinschätzung ist zeitlich begrenzt und dient dazu, überschlägig zu prüfen, ob eine Mandatierung unserer Kanzlei sinnvoll ist. Nicht umfasst sind daher Prüfungen von Unterlagen, Verträgen oder konkreten Rechtsfragen.
In jedem Fall besprechen wir mit Ihnen, ob, wann und nach welchem Vergütungsmodell wir Ihnen helfen können. Falls sich herausstellen sollte, dass Ihr Anliegen nicht zu unseren Kompetenzen gehört oder wir aus Kapazitätsgründen keine neuen Mandate annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit.
2. Wahl des passenden Vergütungsmodells
Können wir für Sie tätig werden, hängt das Vergütungsmodell von der Art des jeweiligen Mandats ab.
a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
In gerichtlichen Verfahren sind wir dazu verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehenden gesetzlichen Gebühren zu berechnen, wenn ein vereinbartes Stunden- oder Pauschalhonorar hinter den RVG-Gebühren zurückbleiben würde. Die Höhe der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Kosten richtet sich nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert der Angelegenheit. Einen Überblick ermöglichen Prozesskostenrechner.
b. Zeithonorar
Eine Abrechnung nach Zeitaufwand bietet sich typischerweise an, wenn der Umfang der Tätigkeit noch nicht feststeht, z.B. bei längerfristiger Beratung oder komplexen Fallgestaltungen.
Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung nach dem Aufwand der für Sie tätigen Rechtsanwälte. Wir legen besonderen Wert darauf, Mandanten vorab eine Aufwandsschätzung zukommen zu lassen. Unsere Stundensätze liegen je nach Rechtsanwalt sowie Art und Schwierigkeit des Mandats bei 330 – 420 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Unseren Aufwand erfassen wir minutengenau und rechnen in der Regel monatlich ab. In diesem Zuge erhalten Sie eine detaillierte, nachprüfbare Aufstellung aller Tätigkeiten.
c. Pauschalhonorar
Eine pauschale Vergütung ermöglicht Mandanten höchste Planungssicherheit. Voraussetzung für die Vereinbarung eines Festpreises ist allerdings, dass wir den bei uns entstehenden Aufwand vorab bestimmen können. Das ist zum Beispiel bei bestimmten Vertragserstellungen oder Markenanmeldungen möglich. Ist uns eine fixe Aufwandsbestimmung nicht möglich, bieten wir Ihnen die Bearbeitung nach Zeitaufwand an, natürlich verbunden mit einer Aufwandsschätzung.