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OLG Frankfurt: Verzicht auf Urheberbenennung in Fotolia AGB

urheberbezeichnung

Microstock-Portale für Lichtbilder/Videos sprechen aufgrund geringer Lizenzgebühren und eines geringen Abwicklungsaufwands einen großen Nutzerkreis an. Wegen dieses Geschäftsmodells stellt ein in den Lizenzbedingungen eines Microstock-Portals enthaltener Verzicht der Urheber auf ihr Benennungsrecht keine unangemessene Benachteiligung dar (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2022, Az. 11 U 95/21).

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