IT Verträge (Übersicht)
Wir beraten in allen Bereichen des IT-Vertragsrechts
Kostenlose ErsteinschätzungIT-Projekte sind rechtlich oft deutlich komplexer als klassische Dienst- oder Werkleistungen. Unklarheiten bei Leistungsumfang, Nutzungsrechten, Vergütung, Haftung oder Datenschutz können erhebliche wirtschaftlichen Risiken auslösen. Ein professionell gestalteter IT-Vertrag schafft Rechtssicherheit, reduziert Konfliktpotenzial und sorgt dafür, dass technische und wirtschaftliche Ziele auch rechtlich sauber umgesetzt werden.
Softwareentwicklungsverträge
Im Bereich der Softwareentwicklung unterstützen wir bei der Gestaltung von Verträgen für Individualsoftware, bei agiler Softwareentwicklung und bei App-Entwicklungsverträgen. Gerade bei Softwareprojekten kommt es auf eine präzise Regelung von Leistungsbeschreibung, Abnahmeverfahren, Änderungswünschen, Vergütung und Nutzungsrechten an. Auch Fragen rund um Quellcode, Open-Source-Komponenten und Gewährleistung sollten frühzeitig vertraglich geklärt werden.
Lizenzverträge
Für Unternehmen, die fremde Software oder digitale Inhalte nutzen oder vertreiben möchten, spielen Lizenzverträge eine zentrale Rolle. Hier geht es insbesondere um die Einräumung von Nutzungsrechten, den Umfang der erlaubten Nutzung, Unterlizenzierungen sowie nationale und internationale Vertriebsmodelle.
Cloud- und SaaS-Verträge
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Cloud- und SaaS-Verträgen. Software-as-a-Service-Lösungen, Hosting-Angebote und andere Cloud-Dienste werfen besondere rechtliche Fragen auf, etwa hinsichtlich Verfügbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit, Exit-Szenarien und Leistungsbeschreibungen. Ergänzend müssen Service Level Agreements (SLA) erstellt werden, um Qualitätsstandards und Reaktionszeiten messbar festzulegen.
IT-Service- und Wartungsverträge
Daneben beraten wir zu IT-Service- und Wartungsverträgen, mit denen laufende Betreuung, Support- und Pflegeleistungen rechtssicher geregelt werden. Klare Vereinbarungen über Reaktionszeiten, Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten helfen dabei, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
IT-Rahmenverträge
Bei größeren IT-Projekten kann der Abschluss eines IT-Rahmenvertrags sinnvoll sein, der die grundlegenden Bedingungen einer langfristigen Zusammenarbeit festlegt. Einzelne Leistungen können anschließend über Projekt- oder Leistungsabrufe beauftragt werden.
IT-Verträge mit der öffentlichen Hand
Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und bei Projekten mit Behörden spielen spezielle Vertragswerke wie die EVB-IT-Verträge eine wichtige Rolle. Diese unterscheiden sich in zahlreichen Punkten von privatwirtschaftlichen IT-Verträgen und erfordern besondere rechtliche Aufmerksamkeit.
Sonstige IT-Verträge
Darüber hinaus unterstützen wir bei zahlreichen weiteren Vertragsarten des IT-Rechts, u.a. Webdesign-Verträge, Softwarevertriebsverträge, ERP-Verträge, Datenbankverträge, ASP-Verträge, SEO- und SEA-Verträge, Nutzungsbedingungen für Plattformen und Apps sowie Verträge für digitale Geschäftsmodelle.
Wählen Sie einfach den für Ihr Vorhaben passenden Themenbereich aus. Auf den jeweiligen Unterseiten finden Sie vertiefende Informationen zu den rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Vertragstypen sowie Hinweise zu typischen Fehlerquellen und Gestaltungsmöglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der individuellen Erstellung, Prüfung oder Verhandlung Ihres IT-Vertrags.
Inhaltsverzeichnis
Sind Sie bei uns richtig?
Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Startups, Agenturen, Softwareentwickler und IT-Dienstleister, aber auch die öffentliche Hand bei der Erstellung, Verhandlung und Prüfung von IT-Verträgen. Wir begleiten sowohl einzelne Projekte als auch langfristige Geschäftsbeziehungen und komplexe digitale Geschäftsmodelle.