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Geburtstagszug – Erneute Entscheidung des OLG Schleswig

Angewandte Kunst Urheberrecht

Der von der Klägerin als selbstständiger Spielwarendesignerin entworfene Geburtstagszug genießt keinen Urheberrechtsschutz. Dies hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in einem gestern verkündeten Urteil entschieden und dabei die Prüfungsmaßstäbe angewandt, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an Werke der angewandten Kunst zu stellen sind.

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Gewerblicher Rechtsschutz

Unter dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes wird ein Bündel von Rechtsgebieten zusammengefasst, das sich mit dem Schutz des Geistigen Eigentums beschäftigt (Intellectual Property oder kurz “IP”). Dazu zählt insbesondere Markenrecht Wettbewerbsrecht Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) Gebrauchsmusterrecht Patentrecht Urheberrecht Hier eine grafische Kurzübersicht

 
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