Um die eigene Marke nach der Registrierung vor identischen oder verwechselbar ähnlichen Marken zu schützen, sollte eine laufende Markenüberwachung durchgeführt werden.
Branding: Markenanmeldung ist nicht letzter Schritt
Die Registrierung einer Marke gehört zum Standardprogramm von Firmengründung und Produktentwicklung. Von der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse über die Durchführung einer Markenrecherche bis hin zur Markenanmeldung ist vielen Unternehmern der Ablauf bewusst, wie ein Markenzeichen professionell monopolisiert wird.
Mit der Markenanmeldung endet jedoch das Engagement vieler Anmelder; sie kümmern sich erst wieder um den rechtlichen Schutz ihrer Marke, wenn sie (zufällig) auf Markenverletzungen aufmerksam werden oder nach zehn Jahren die kostenpflichtige Verlängerung des Markenschutzes ansteht. Das ist ein Fehler.
Warum professionelle Markenüberwachung sinnvoll ist
Zweck einer Markenüberwachung ist die frühzeitige Information über verwechslungsfähige Marken, die nach der eigenen Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bzw. der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zur Anmeldung gebracht wurden, um ggf. innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung der fremden Marke Widerspruch einlegen zu können mit dem Ziel, die störende Marke zu beseitigen, sei es durch Löschung oder Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung.
Die Markenüberwachung rechtfertigt sich aus dem Hauptzweck einer Marke, auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung hinzuweisen, also auf den Anbieter, aus dessen Unternehmen das mit der Marke gekennzeichnete Produkt stammt. Ohne Markenüberwachung riskiert man eine Markenverwässerung und damit die Verfehlung eines zentralen Eintragungszwecks.
Fällt dem Konsumenten die Zuordnung bzw. Differenzierung von verschiedenen Anbietern und deren Produkten schwer, wird es ihm nicht möglich sein, auf Dauer eine positive Qualitätsvorstellung zur Marke aufzubauen. Da die positive Haltung des Konsumenten zur Marke einen der wichtigsten Absatzfaktoren darstellt, liegt der praktische Nutzen von Markenüberwachungen auf der Hand.
Die regelmäßige Suche nach identischen Marken in den Registern von DPMA, EUIPO und WIPO können Sie auf Wunsch selbst durchführen. Machen Sie sich aber bewusst, dass Identitätsrecherchen nur ein erster Schritt hin zu einer effektiven Markenüberwachung sind. Die Recherche sollte auch auf verwechselbar ähnliche Marken und Firmennamen erstreckt werden. Da die Beurteilung markenrechtlicher Verwechslungsgefahr sehr komplex und durch die laufende Überprüfung arbeitsaufwändig ist, empfiehlt es sich, Markenüberwachungen durch spezialisierte Rechtsanwälte durchführen zu lassen.
Anwaltliche Markenüberwachung: Holen Sie Ihr persönliches Angebot ein
- Nach einer Markenanmeldung sollte nicht die anschließende laufende Markenüberwachung vergessen werden. Mindestens sollte eine Identitätsrecherche in den Registern von DPMA, EUIPO und WIPO durchgeführt werden, um ggf. gegen später angemeldete Marken Widerspruch einlegen zu können. Identititätsrecherchen haben jedoch nur eingeschränkte Aussagekraft.
- Effektiven Schutz vor Markenverwässerung bietet eine laufende anwaltliche Markenüberwachung hinsichtlich identischer und verwechselbar ähnlicher Marken und Firmennamen.
- Kosten: Eine Markenüberwachungen muss nicht teuer sein. Die genauen Kosten richten Sie nach dem gewünschten Rechercheumfang. Nutzen Sie unsere unverbindliche Ersteinschätzung, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles kostenloses Angebot zu Ihrer Marke.