OLG Düsseldorf: Online-Kündigung muss ohne Login möglich sein
Ein Versorgungsunternehmen darf online keine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort oder Eingabe von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle erreichbar und damit nicht unmittelbar und leicht zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2024, Az. I-20 UKl 3/23).