Ein Bestellbutton mit der Beschriftung “Abonnieren” bzw. “Weiter zur Zahlung” genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024, Az. I-20 UKlaG 4/23).
Das Landgericht Hildesheim hat Fragen zu zulässigen Beschriftungen des Bestellbuttons sowie Anforderungen an die Bereitstellung von Vertragsinformationen bei Online-Abonnements geklärt (LG Hildesheim, Urteil vom 07.03.2023, Az. 6 O 156/22).
Ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über eBay veräußert, übt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG aus (BFH, Urteil vom 12.05.2022, Az. V R 19/20).
Internethändler müssen Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist (BGH, Urteil vom 10.11.2022, Az. I ZR 241/19).
Gelten für Ihr Unternehmen die seit Juli 2022 geltenden Vorgaben zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen bzw. Abonnements? In diesem Beitrag beschreiben wir kurz zusammengefasst die wichtigsten Eckpfeiler von § 312k BGB.
Das Landgericht München hat die Werbung einer Vergleichs- und Verkaufsplattform mit Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums als irreführend für Verbraucher eingestuft (LG München, Urteil vom 10.10.2022, Az. 42 O 9140/22).
Der BGH hat entschieden, wann ein Verkäufer, der ein Produkt über eBay verkauft, einen Anspruch gegen den Käufer auf Entfernung einer von diesem abgegebenen negativen Bewertung hat (BGH, Urteil vom 28.09.2022, Az. VIII ZR 319/20).
Belehrt ein Onlinehändler Verbraucherkunden nicht darüber, dass für die angebotene Ware bzw. Dienstleistung nach der gesetzlichen Regelung kein Widerrufsrecht besteht, führt dies nicht zum Entstehen eines Widerrufsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2022, Az. VIII 317/21).
Am 28.05.2022 sind Änderungen beim Widerrufsrecht in Kraft getreten. Bitte prüfen Sie anhand dieses Beitrags, ob Ihre Widerrufsbelehrung ausgetauscht werden muss.