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EuGH: 1. DSGVO-Auskunftsantrag kann rechtsmissbräuchlich sein

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Ein Antrag auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten kann als missbräuchlich eingestuft und zurückgewiesen werden, wenn er allein in der Absicht gestellt wird, anschließend Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu fordern (EuGH, Urteil in der Rechtssache C-526/24 – Brillen Rottler).

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