Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine vielbeachtete Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg aufgehoben, mit der europäische Tochtergesellschaften von US-Anbietern aus öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen worden waren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, Az. 15 Verg 8/22).
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