LG München: Online-Coaching zu Kryptowährung
Die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching musste 1.500 Euro an eine Kundin zurückzahlen. Der zwischen Kundin und Anbieterin geschlossene Vertrag war nichtig. Der Plattformbetreiberin fehlte schon die erforderliche Zulassung für das Anbieten von Fernunterricht (LG München, Urteil vom 15.01.2025, Az. 44 O 16944/23).