OLG Frankfurt: Verdachtsmeldung und Haftung von Plattformen
Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2024, Az. 16 U 195/22).