Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abo zu widerrufen, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert – außer er wurde nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abonnements informiert.
Das Unternehmen Sofatutor betreibt Internet-Lernplattformen für Schüler. Beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements kann dieses 30 Tage lang kostenlos getestet und während dieser Zeit jederzeit fristlos gekündigt werden. Das Abonnement wird erst nach Ablauf dieser 30 Tage kostenpflichtig. Wenn der kostenpflichtige Abonnementzeitraum abläuft, ohne dass eine Kündigung erfolgt ist, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen bestimmten Zeitraum.
Bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz informiert Sofatutor die Verbraucher über das Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht). Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist aber der Ansicht, dass dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nicht nur aufgrund des Abschlusses eines 30-tägigen kostenlosen Testabonnements, sondern auch aufgrund der Umwandlung dieses Abonnements in ein kostenpflichtiges Abonnement und dessen Verlängerung zustehe.
Der Oberste Gerichtshof (Österreich), der mit dem Rechtsstreit befasst ist, hat den Gerichtshof dazu um Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ersucht.
Der Gerichtshof antwortet, dass dem Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Abonnementvertrag, der anfangs einen kostenlosen Zeitraum vorsieht und sich, wenn dieser Vertrag nicht gekündigt wird, automatisch verlängert, grundsätzlich nur ein einziges Mal zukommt.
Wurde der Verbraucher bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert, dass dieses Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, muss er jedoch über ein neuerliches Widerrufsrecht verfügen.
Pressemitteilung Nr. 154/2023 des EuGH vom 05.10.2023
Lieber Niklas,
herzlichen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel! Als Online Marketing Agentur beobachten wir natürlich stets aktuelle Entwicklungen im Bereich des Online-Handels und des Verbraucherschutzes. Dein Beitrag über das Urteil des EuGH in Bezug auf das Widerrufsrecht bei Online-Abos hat uns daher besonders interessiert.
Das Urteil hat uns ehrlich gesagt ein wenig überrascht. Aber vielleicht auch deshalb, weil wir in unserer täglichen Arbeit immer versuchen, dem Kunden gegenüber so transparent wie möglich zu sein. Das ist nicht nur ethisch korrekt, sondern stärkt auch das Vertrauen und damit die Kundenbindung. Wenn Kunden unsicher sind, ob sie nach einer kostenlosen Testphase plötzlich in eine kostenpflichtige Abo-Falle tappen, kann dies das Vertrauen sehr schnell erodieren lassen.
Es ist daher fundamental, dass Unternehmen ihre Verbraucher klar und deutlich über alle Bedingungen informieren, die mit einem solchen Abo verbunden sind. Nicht nur, weil der EuGH es so sagt, sondern weil es einfach das Richtige ist.
Der Punkt des Gerichts, dass Verbraucher ein erneutes Widerrufsrecht haben sollten, wenn sie nicht ausreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert wurden, macht absolut Sinn. Und ehrlich gesagt, sollten solche Firmen, die ihre Kunden im Dunkeln lassen, auch entsprechende Konsequenzen spüren.
Der Fall von Sofatutor zeigt aber auch, wie komplex und manchmal unklar die Regulierungen im Online-Geschäft sein können. Daher ist es immer gut, Experten wie dich zu haben, Niklas, die uns durch den rechtlichen Dschungel führen!
Abschließend noch ein Appell an alle Unternehmen da draußen: Bleibt transparent, bleibt fair und denkt immer an eure Kunden. Denn ohne sie gäbe es kein Geschäft!
Mit besten Grüßen und auf weitere interessante Beiträge,
Šukri