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OLG Frankfurt: Herr/Frau-Auswahl diskriminiert Nicht-Binäre

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Die Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns muss es ab dem 01.01.2023 unterlassen, die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20).

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