OLG Nürnberg: Inbox-Ads sind kein Spam (BGH-Update: Doch!)
Inbox-Ads im Posteingang eines kostenlosen E-Mail-Postfachs dürfen ohne Einwilligung des Nutzers ausgespielt werden. Anders als bei E-Mails handelt es nicht um „elektronische Post“, sondern um Werbebanner. Der Nutzer wird auch sonst nicht unzumutbar belästigt (OLG Nürnberg, Endurteil vom 15.01.2019, Az. 3 U 724/18).






