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Unaufgeforderte Aufschaltung eines 2. Hotspots bei WLAN-Kunden

Anwalt Internetrecht Mainz

Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, ist wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt (BGH, Urteil vom 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).

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