OLG Köln: Mehrere Widerrufsbelehrungen in Onlineshops
Unternehmer dürfen im Onlineshop für unterschiedliche Produkte (z.B. Speditionswaren und paketversandfähige Standardwaren) verschiedene Widerrufsbelehrungen bereitstellen. Sie müssen Kunden nicht vorab informieren, welche Version für ihren Kauf einschlägig ist (OLG Köln, Urteil vom 23.04.2021, Az. 6 U 149/20).