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Abmahnung über 8 Folgen von Serien | Frommer Legal

Abmahnung Filesharing Anwalt

Nachdem uns seit Start der TV-Serien Abmahnwelle durch Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) zunächst fast ausschließlich Abmahnungen über einzelne Folgen vorlagen – z.B. von “How I Met Your Mother” oder “Modern Family” – ging heute eine Abmahnung über insgesamt acht Folgen verschiedener Serien ein.

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Im vorliegenden Schreiben wurden sechs Folgen der TV-Serie “Homeland” sowie zwei Folgen aus “How I Met Your Mother” abgemahnt, an denen die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ausschließliche Rechte halten soll. Für die Rechteinhaberin fordert Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Vergleichsbetrag in Höhe von 1.728 Euro, der sich aus Rechtsanwaltskosten (778 Euro) und Schadenersatz (950 Euro) zusammensetzt.

Im Verhältnis zu Abmahnungen von ein, zwei oder drei Folgen fallen sowohl Anwaltskosten als auch Schadensersatz deutlich höher aus.

Als Gegenstandswert wurde von Frommer Legal vorliegend ein Betrag von 28.000 Euro angesetzt und hieraus eine 1,0 Geschäftsgebühr abgerechnet. Die Berechnung der Schadensersatzforderung nach der Lizenzanalogie wurde nicht näher begründet, sondern nur darauf hingewiesen, dass Gerichte diese Beträge in vergleichbaren Fällen als angemessen bestätigt hätten.

Gerade bei der Abmahnung von einzelnen Folgen aus TV-Serien sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet, sondern ggf. auf weitere Folgen oder die gesamte Staffel erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Unter Umständen führt dies zu einem Schuldeingeständnis. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.
  3. Lassen Sie auch die Erweiterung der Unterlassungserklärung auf bislang nicht abgemahnte, aber heruntergeladene Folgen prüfen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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