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Abmahnung Modern Family (TV-Serie) | Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegalen Filesharings von Folgen der TV-Serie “Modern Family” ab.

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Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, dessen Höhe von der Anzahl der abgemahnten TV-Folgen abhängt (siehe dazu unten)

Bei einer einzelnen Folge der TV-Serie “Modern Family” wird von der Abmahnkanzlei nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 150,00 EUR angesetzt. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 321,00 EUR (1.0 Gebühr aus Streitwert von 5.000,00 EUR). Insgesamt fordern die abmahnenden Rechtsanwälte vom Abgemahnten damit 471,00 EUR.

Wenn zwei, drei oder mehr Folgen von “Modern Family” angeboten werden, erhöhen sich die pauschalen Vergleichsangebote auf 682,00 EUR, EUR 732,00 bis hin zu 956,00 EUR, ebenfalls aufgegliedert in Anwaltskosten und Schadensersatzanspruch.

Bei der Abmahnung von einzelnen Folgen aus TV-Serien sollte die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterzeichnet, sondern ggf. auf weitere Folgen oder die gesamte Staffel erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Modern Family Abmahnung von Waldorf Frommer – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie Modern Family heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Lassen Sie auch die Erweiterung der Unterlassungserklärung auf bislang nicht abgemahnte, aber heruntergeladene Folgen von Modern Family prüfen.
  3. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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