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Abmahnung Man of Steel (Film) | Kanzlei Frommer Legal

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) verschickt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing des Films “Man of Steel” in Tauschbörsen.

Abmahnung Waldorf Frommer

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH fordert Frommer Legal die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.028 Euro

Es handelt sich um einen für Frommer Legal typischen Forderungsbetrag, der sich aus einem Schadenersatzanspruch in Höhe von 450 Euro sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 578 Euro (1.0 Gebühr aus Streitwert von 10.000 Euro) zusammensetzt.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Filesharing Abmahnung wegen Man of Steel erhalten – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie Man of Steel heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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