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Abmahnung Frommer Legal | Parker – Constantin Film

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Frommer Legal verschickt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Films “Parker” in Internet-Tauschbörsen unter Berücksichtigung des neuen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken.

Abmahnung Waldorf

Für die Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstr. 6, 80802 München fordert Frommer Legal die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815 Euro

Nachdem Anfang Oktober 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, hat Frommer Legal jetzt die Textbausteine seiner Abmahnungen umgestellt. Das erklärte Ziel des Gesetzes, die Kosten von Filesharingabmahnungen erheblich zu senken, wird dabei leider verfehlt.

Zwar legt Frommer Legal für den Gegenstandswert der Unterlassung nun die in § 97a Abs. 3 UrhG geforderten 1.000 Euro an. Gleichzeitig addiert die Kanzlei neuerdings aber den Schadenersatzanspruch von 600 Euro hinzu, was dazu führt, dass Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gesamtgegenstandswert von 1.600 Euro gefordert wird (= 215 Euro).

Die zweite wesentliche Neuerung besteht in der Höhe des Schadenersatzanspruches. Wurden vor der Gesetzesänderung bei einem Film noch standardmäßig zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 450 aufgefordert, erhöht Frommer Legal diese Forderung nun ohne jede Begründung auf 600 Euro. Faktisch führt dies dazu, dass sich die Gesamtkosten der Abmahnung von 1.028 Euro auf 815 Euro senken, was einer Reduzierung von gerade einmal 213 Euro entspricht.

Haftung

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch die Grundsätze der Morpheus”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Unter Umständen führt dies zu einem Schuldeingeständnis. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Ignorieren Sie die Abmahnung aber gleichzeitig auch nicht, sonst droht ein teurer Prozess. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.
  3. Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.

Kostenlose Ersteinschätzung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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