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Abmahnung Der Hobbit | Waldorf Frommer für Warner Bros.

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing des Films “Der Hobbit – Eine unerwartete Reise“.

Abmahnung Waldorf

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 815,00 EUR (Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR + Schadenersatz in Höhe von 600,00 EUR)

Die in Tauschbörsen wie BitTorrent, µTorrent oder eMule erhältlichen Dateien tragen Bezeichnungen wie

Der.Hobbit.Eine.Unerwartete.Reise.German.AC3.BDRiP.XViD-ROOR

Im Rahmen der Abmahnung schlüsseln Waldorf Frommer Rechtsanwälte die geltend gemachten Kostenforderungen auf. Mittlerweile wird eine Haftung der Anschlussinhaber jedoch von der Rechtsprechung in einer Reihe von Fallkonstellationen verneint. Ob und ggf. in welcher Kostenhöhe der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere in Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Download nicht selbst begangen hat, bestehen allerdings gute Aussichten auf eine Enthaftung.

Störerhaftung des Anschlussinhabers für Kinder

Bereits Ende 2012 hat der BGH die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt, wenn das Kind über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen via Filesharing belehrt worden war und keine Anhaltspunkte für eine Missachtung des Verbots bestand. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das illegale Downloads erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidungsgrundsätze dürften aber auch auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.

Störerhaftung für Untermieter oder Mitbewohner

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige (z.B. Untermieter oder Mitbewohner) begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.

Abmahnung Der Hobbit erhalten – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

© VRD – Fotolia.com

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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