Das OLG Dresden hat entschieden, dass Provider von Mikrobloggingdiensten verpflichtet sind, im einzelnen näher beschriebene und diskreditierende Äußerungen von ihrer Internetseite zu nehmen, wenn das Persönlichkeitsrecht gegenüber Meinungs- und Medienfreiheit überwiegt.
Markenparodie: PUMA muss springenden Pudel nicht dulden
Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke verlangen, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt (BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 59/13 – Springender Pudel).
Filesharing: Mithaftung bei Anschlussüberlassung an Dritte
Eine volljährige Nichte und deren Lebensgefährte sind keine Familienmitglieder im Sinne der BGH-Rechtsprechung. Werden sie nicht über das Verbot von illegalem Filesharing belehrt, haftet der Anschlussinhaber als Mitstörer (LG Hamburg, Urteil vom 20.03.2015, Az. 310 S 23/14).
Brandbidding: Irreführung durch generische Google Ads
Wer auf eine Konkurrenzmarke AdWords bucht und sehr vage gehaltene Werbeanzeigen mit rein generischem Inhalt (Text, URL) verwendet, riskiert auch ohne Nennung der Marke in der Anzeige eine Markenverletzung (OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11).
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Google Cache: Bei Unterlassungserklärung ist Löschung Pflicht
Bewertungsportal haftet nicht für falsche User-Behauptungen
Die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals haftet nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal (BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13 – Hotelbewertungsportal).
AGB-Klau: Durchsetzung von Ansprüchen wird schwieriger
Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt, kann gegen die unerlaubte Übernahme durch Dritte nur vorgehen, wenn er seine Urheberschaft an den AGB konkret darlegen kann (AG Kassel, Urteil vom 05.02.2015, Az. 410 C 5684/13).
Unterlassungserklärung: Vertragsstrafenhöhe bei 2. Verstoß
Wer wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muss bei einem erneuten identischen Verstoß eine weitere geeignete und ernsthafte Unterlassungserklärung mit erheblich höherer Strafbewehrung abgeben (OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014, Az. 6 U 57/14).