OLG Köln: Mehrere Widerrufsbelehrungen in Onlineshops
Unternehmer dürfen im Onlineshop für unterschiedliche Produkte verschiedene Widerrufsbelehrungen bereitstellen. Sie müssen Kunden nicht vorab informieren, welche Version für ihren Kauf einschlägig ist (OLG Köln, Urteil vom 23.04.2021, Az. 6 U 149/20).
UWG: Der fliegende Gerichtsstand bei Internetverstößen
OLG Frankfurt zur Aussage: „Riesigen Shitstorm geerntet“
Bei dem Begriff „Shitstorm“ handelt es sich nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers um einen Sturm der Entrüstung. Nur wenige negative Stellungnahmen reichen nicht aus, um sie als „riesigen Shitstorm“ zusammenzufassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.5.2021, Az. 16 W 8/21).
Darf sich ein kommerzielles Unternehmen „Verband“ nennen?
Ein Unternehmen darf sich nicht als „Verband“ bezeichnen, wenn statt einer Interessenwahrnehmung seiner Mitglieder gewöhnliche kommerzielle Absichten im Vordergrund stehen, d.h. Gewinnerzielung (LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20).
LG Frankfurt: Kein Monopol auf Stil von digitalen Fotocollagen
Das Landgericht Frankfurt hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Stil (hier von digitalen Collagen) urheberrechtlich bzw. wettbewerbsrechtlich geschützt ist (LG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2021, Az. 2-06 O 104/21).
Persönlichkeitsrecht: Darstellung von realer Person in einem Film
Die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler in einem Film ist kein Bildnis der Person, wenn nicht der täuschend echte Eindruck erweckt wird, es handele sich um die Person selbst (BGH, Urteil vom 18.05.2021, Az. VI ZR 441/19 – Die Auserwählten).
BGH verbietet „enge Bestpreisklauseln“ von Booking.com
Der Kartellsenat des BGH hat heute entschieden, dass die bis Februar 2016 von Booking.com verwendeten sog. „engen Bestpreisklauseln“ nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind (BGH, Beschluss vom 18.05.2021, Az. KVR 54/20).
OLG München: Google Ads Brandbidding mit „Alternative“
Brandbidding, bei dem die fremde Marke in der Google Ads Anzeige genannt und eine Alternative beworben wird, stellt keine Markenverletzung dar, ggf. aber unlautere vergleichende Werbung (OLG München, Beschluss vom 04.12.2020, Az. 29 W 1708/20).