Instagram muss bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die eine Beleidigung darstellen, Name, E-Mailadresse und Telefonnummer des Accountinhabers mitteilen (OLG Schleswig, Beschluss vom 23.03.2022, Az. 9 Wx 23/21).
OLG Frankfurt: Unlautere Nachahmung von Plastikuhren
Der Vertrieb einer nachgeahmten „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2022, Az. 6 U 202/20).
VG Köln: Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise europarechtswidrig
Zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar (VG Köln, Urteil vom 01.03.2022, Az. 6 L 1277/21 u.a.).
OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Radschläger und Urheberrecht
OLG Schleswig: Zulässige Kritik bei Google Places in Bewertung
BVerfG: Auskunft über Bestandsdaten von Social Media Plattform
Das Bundesverfassungsgericht hat Entscheidungen von Fachgerichten aufgehoben, mit denen der Politikerin Renate Künast die notwendige gerichtliche Anordnung zur Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform versagt worden waren (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021, Az. 1 BvR 1073/20).
LG München: Keine zwingende Anhörung vor Facebook-Kontosperre
Das Landgericht München hat die Klage eines ehemaligen Nutzers gegen Facebook abgewiesen. Der Kläger hatte auf Wiederherstellung seines Nutzerkontos und Schadenersatz geklagt, nachdem die Beklagte am 10.12.2018 sein Konto ohne seine vorherige Anhörung gesperrt hatte (LG München, Urteil vom 31.01.2022, Az. 42 O 4307/19).
LG München: Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung
Die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Internetseite (hier: Google Fonts) ist ohne Einwilligung der Besucher datenschutzwidrig. Websitebetreiber schulden Unterlassung und Schadensersatz (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
Anrede in Formularen: Herr/Frau Auswahl ist Diskriminierung
Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die auf einer Website nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen kann, wird unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2021, Az. 24 U 19/21).







