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BGH entscheidet Werbestreit von Peek & Cloppenburg
Der BGH hat heute in fünf Verfahren über die Frage entschieden, wie eine bundesweite Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung gestaltet sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. I ZR 58/11).
Schleichwerbung gegenüber Kindern in Onlinegame
Werbung ist als solche deutlich zu kennzeichnen. Wer das Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt missachtet, setzt sich dem abmahnbaren Vorwurf der Schleichwerbung aus. Bei Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen gelten besonders strenge Maßstäbe, z.B. in Onlinespielen (LG Berlin, Urteil vom 23.03.2012, Az. 96 O 126/11).
„Bud“ – Anheuser-Busch gewinnt gegen Budìjovický Budvar
Der EuGH hat Klagen der tschechischen Brauerei Budìjovický Budvar abgewiesen, die gegen Anheuser-Busch wegen der für Bier beantragten Gemeinschaftsmarke „BUD“ vorgegangen war. Die Marke kann eingetragen werden, weil die Ursprungsbezeichnung „Bud“ in Frankreich und in Österreich nicht in bedeutsamer Weise benutzt wird.
Brauerei darf mit Beschreibung „Stubbi-Flasche“ werben
Eine in Koblenz ansässige Brauerei darf weiter mit der Formulierung „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ werben. Die Inhaberin der Marke „STUBBI“ kann nicht mit Erfolg die Unterlassung dieser Werbung verlangen, da es sich um eine nach dem Markenrecht erlaubte beschreibende Benutzung handelt.