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Abmahnung The Walking Dead | Kanzlei Sasse und Partner

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt im Auftrag der WVG Medien GmbH das Anbieten von Folgen der Serie The Walking Dead in Tauschbörsen ab, aktuell vor allem aus Staffel 6. Achtung: Es besteht eine akute Gefahr für Folgeabmahnungen.

Abmahnung Walking Dead

Gefordert wird von Sasse & Partner die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags

Die in Tauschbörsen wie Bittorrent oder µTorrent erhältlichen Dateien tragen Bezeichnungen wie

The Walking Dead S03E01 HDTV x264 + Subtitles [GlowGaze]
The.Walking.Dead.S05E01.HDTV.x264-KILLERS.mp4
The.Walking.Dead.Season.6.720p.HDTV.x265.ShAaNiG

Im Rahmen der Abmahnung schlüsseln Sasse und Partner die geltend gemachten Kostenforderungen auf. Mittlerweile wird eine Haftung der Anschlussinhaber jedoch von der Rechtsprechung in einer Reihe von Fallkonstellationen verneint. Ob und ggf. in welcher Kostenhöhe der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere in Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Download nicht selbst begangen hat, bestehen gute Aussichten auf eine Enthaftung.

Haftet man als Anschlussinhabers für Downloads der Kinder?

Bereits Ende 2012 hat der BGH die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt, wenn das Kind über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen via Filesharing belehrt worden war und keine Anhaltspunkte für eine Missachtung des Verbots bestand. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das illegale Downloads erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidungsgrundsätze dürften aber auch auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehepartner bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.

Wie sieht es aus bei Untermietern oder Mitbewohnern?

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige (z.B. Untermieter oder Mitbewohner) begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Folgeabmahnungen für weitere Serienfolgen

Bei der Abmahnung von Serien besteht das Risiko von weiteren Abmahnungen für Folgen, die zwar heruntergeladen, aber (noch) nicht abgemahnt wurden. Lassen Sie die Erweiterung der modifizierten Unterlassungserklärung auf diese Folgen prüfen.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Was tun bei einer The Walking Dead Abmahnung?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Serie The Walking Dead heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nutzen Sie unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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