Eine Universität darf maximal 12% eines urheberrechtlich geschützten Werkes – begrenzt auf 100 Seiten – auf einer elektronischen Lernplattform zur Verfügung stellen und das auch nur, wenn der Rechtsinhaber ihr keine angemessene Lizenz anbietet (BGH, Urteil vom 28.11.2013, Az. I ZR 76/12).
BGH: Rechtliche Pflichtangaben bei Google Ads
Bereits in Google Ads-Werbeanzeigen ist auf die gesetzlichen Pflichtangaben hinzuweisen. Auf der Landingpage müssen die Pflichtangaben unmittelbar, d.h. ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können (BGH, Urteil vom 06.06.2013, Az. I ZR 2/12).
LG Hamburg: Verkauf gebrauchter Software Lizenzen
Eine Klausel in AGB, wonach der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen nur unter Zustimmungsvorbehalt erlaubt ist, verstößt gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz (LG Hamburg, Urteil vom 25.10.2013, Az. 315 O 449/12).