Vertragsstrafe für Verstöße auf mehreren Onlineplattformen
Begeht ein Onlinehändler Rechtsverstöße auf mehreren Onlineplattformen, kann dies als jeweils eigenständiger Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung angesehen werden, so dass mehrere Vertragsstrafen fällig werden (OLG München, Urteil vom 23.10.2014, Az. 29 U 2626/14).
Abmahnung Der Hobbit – Smaugs Einöde | Waldorf Frommer
Pixelio-Fotos: Copyright-Hinweis per Mouseover reicht nicht
Das Anbringen des Urhebervermerks („Copyright-Hinweises“) per Mouseover-Funktion entspricht bei Pixelio-Fotos nicht den Vorgaben der Lizenzbedingungen (AG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2014, Az. 57 C 5593/14).





