Ein Geschäftsführer haftet bei bloßer Kenntnis einer Markenverletzung nicht persönlich auf Zahlung der Abmahnkosten, sondern nur bei willentlichem Handeln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2015, Az. I-20 U 26/15).
LG Hamburg: 01805 Telefonnummer in Widerrufsbelehrung
Die Verwendung einer kostenpflichtigen 01805 Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist nach Ansicht des LG Hamburg zulässig (LG Hamburg, Urteil vom 03.11.2015, Az. 312 O 21/15).
OLG München: Eltern müssen Kinder bei Filesharing benennen
Das OLG München fordert, dass Eltern ihre Kinder bei illegalem Filesharing namentlich benennen, sofern der Täter familienintern bekannt ist. Ihr Zeugnisverweigerungsrecht sei geringer zu bewerten als das Eigentumsrecht der Rechteinhaber (OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az, 29 U 2593/15).
BGH: Facebooks „Freunde finden“ Funktion rechtswidrig
Der BGH hat heute entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen (BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14 – Freunde finden).
OLG Koblenz: Werbung mit limitierter Stückzahl
Eine Produktwerbung ist unzulässig, wenn der Warenvorrat des Unternehmers so gering ist, dass der Verbraucher auch innerhalb einer kurzen Reaktionszeit nach üblicher Kenntnisnahme von der Werbung keine realistische Chance hat, die angebotene Ware zu erwerben und in der Werbung hinsichtlich der Verfügbarkeit der Ware lediglich der Hinweis „nur in limitierter Stückzahl“ erfolgt.
TOP 10 Rechtsirrtümer bei Markenanmeldungen
Wir haben zehn der häufigsten Rechtsirrtümer im Zusammenhang mit Markenanmeldungen und Markenverletzungen zusammengetragen, die uns in der anwaltlichen Beratung immer wieder begegnen. Weitergehende Infos finden Sie in unseren FAQ zu Markenanmeldungen.
Flickr Abmahnung: Lutz Schroeder Dennis Skley / VSGE
BGH: „No-Reply“ Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Der BGH hat gestern entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen (BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15).