Harald Durstewitz – FAREDS Abmahnungen (Liste: 134 Fälle)
Ein unter der Geschäftsbezeichnung „Dachs Deutschland“ handelnder Harald Durstewitz aus Heiligenstadt lässt über Fareds Rechtsanwälte massenhaft wettbewerbsrechtlich abmahnen. Update vom 09.12.2020: Die Abmahner verfolgen die Ansprüche in vielen Fällen nicht weiter.
BVerfG: Entsperrung eines Facebook-Accounts im Eilverfahren
Facebook wurde vom Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren verpflichtet, die Seite der Partei „Der III. Weg“ bis zur Feststellung des Endergebnisses der Europawahl vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung von facebook.com wieder zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 22.05.2019, 1 BvQ 42/19).
Inhalt von Werkvertrag kann sich bei Vertragsdurchführung ergeben
Bei Erstellung eines Corporate Designs nebst Website und Video kann sich der genaue Inhalt des Werkvertrags auch erst während der Vertragsdurchführung ergeben (KG Berlin, Urteil vom 19.03.2019, Az. 21 U 80/18).
Gewerblicher Rechtsschutz: Abmahnung ist umsatzsteuerpflichtig
Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, sind umsatzsteuerpflichtig. Gegenleistung für die Abmahnleistung ist der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag (BFH, Urteil vom 13.02.2019, Az. XI R 1/17).
US-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland
Zitatrecht kann schriftliche Zitate eines Vortrags decken
Hält ein Autor eine frei zugängliche Vorlesung, können auch umfangreiche Zitate aus dieser Rede innerhalb einer sich mit dieser Vorlesung auseinandersetzenden Berichterstattung zulässig sein (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2019, Az. 11 U 107/18).
Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung auf Instagram?
Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat heute die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) gegen eine Influencerin abgewiesen (Az. 4 HK O 14312/18).
Unaufgeforderte Aufschaltung eines 2. Hotspots bei WLAN-Kunden
Provider dürfen ein zweites WLAN-Signal auf dem Router ihrer Kunden aktivieren, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung den Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch keine sonstigen Nachteile mit sich bringt (BGH, Urteil vom 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).








