Werbeeinwilligung setzt Nennung von Produktgattung voraus
Gegenüber Verbrauchern sind Einverständnisklauseln zur Telefonwerbung intransparent, wenn sie die zu bewerbende Produktgattung nicht nennen. Derartige AGB sind nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam und abmahnbar (Kammergericht, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 5 W 107/12).
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung
Gibt es „die“ richtige Reaktion auf eine Abmahnung, z.B. aus Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht und wenn ja, wie sieht sie aus? Die Artikelüberschrift suggeriert bereits die Antwort: Nein, eine einzige richtige Reaktion auf Abmahnungen gibt es leider nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Für Abgemahnte lassen sich die Reaktionsmöglichkeiten aber grob in fünf Varianten unterteilen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diesen Beitrag als Grundlage für die Erarbeitung Ihrer eigenen Verteidigungsstrategie nutzen.
Health Claim: Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung
Irreführung: Werbung mit Testurteil „Bestes Möbelhaus“
Die Firma Möbel Höffner darf nicht mehr mit dem Testurteil „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ des Deutschen Instituts für Service Qualität (disq) werben. Auch die Bezeichnung als „Deutsches Institut“ ist irreführend (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012, Az. 6 U 34/11).
BVerfG: Bezeichnung Dritter als „rechtsradikal“ ist Werturteil
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2012, Az. 1 BvR 2979/10 entschieden, dass die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ein Werturteil darstellt, dass unter die Meinungsfreiheit fällt (Pressemitteilung Nr. 77/2012 vom 13. November 2012). Bedeutet dies, dass man andere jetzt als Rechtsradikale oder Rechtsextreme bezeichnen darf?
LG Hamburg: Urheberrechtsverletzungen über RetroShare
Nutzer der Filesharing-Software RetroShare haften als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über ihren Anschluss von Dritten begangen werden, da sie es anderen RetroShare-Nutzern Netzwerks ermöglichen, ihren Anschluss zur Weiterleitung von Dateien zu benutzen (LG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 308 O 319/12).
BPatG: Kein Markenschutz für Wortmarke „Flatrate“
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass der Begriff „Flatrate“ nicht als Marke zu Gunsten eines Einzelunternehmens geschützt werden kann, da es sich um eine beschreibende Bezeichnung handelt (Bundespatentgericht, Beschluss vom 18.09.2012, Az. 33 W (pat) 141/08).
OLG München: Double-Opt-in ist SPAM, wenn Einwilligung fehlt
Das OLG München hat entschieden, dass im Rahmen eines Double-Opt-In Verfahrens zur Anmeldung bei einem Emailnewsletter bereits die Bestätigungsanfrage SPAM darstellt, wenn der Empfänger nicht in deren Zusendung eingewilligt hat (OLG München, Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12).