Social Media Direktnachrichten mit Werbung: Was ist erlaubt?
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihnen dieser fremde Unternehmer über LinkedIn, Instagram, Facebook oder [füge Social Media Plattform ein] eine Werbenachricht schicken durfte? Dieser Artikel erklärt die Regeln der Zulässigkeit von werbenden Direktnachrichten in sozialen Netzwerken. Sie werden überrascht sein, versprochen.
Abmahnung wegen „Link teilen“ Funktion bei Facebook
Von Rechtsanwalt Frank Weiß wurde heute über die erste bekannt gewordene Abmahnung im Zusammenhang mit der „Link teilen“ Funktion bei Facebook berichtet. Darin rügt die Berliner Kanzlei Pixel.Law die Verletzung von Urheberrechten, weil der Abgemahnte bei Facebook einen Link veröffentlicht hatte, der eine Aufnahme der Fotografin Gabi Schmidt als Miniaturbild anzeigte.
Kollision von Wortmarke und dreidimensionaler Produktform
EuGH: Rechtserhaltende Nutzung von Marken nach Facelift
Der EuGH hat entschieden, dass die Nutzung einer grafisch überarbeiteten Marke zum Rechtserhalt einer bestehenden Marke genügt, wenn deren Unterscheidungskraft durch das Facelift nicht betroffen ist (EuGH, Urteil vom 25.10.2012, Az: C-553/11).
MOST-Pralinen: Neues vom BGH zum Keyword Advertising
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbar ähnlichen Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.
Neues EU-Patent ab 2014
Werbeeinwilligung setzt Nennung von Produktgattung voraus
Gegenüber Verbrauchern sind Einverständnisklauseln zur Telefonwerbung intransparent, wenn sie die zu bewerbende Produktgattung nicht nennen. Derartige AGB sind nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam und abmahnbar (Kammergericht, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 5 W 107/12).
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung
Gibt es „die“ richtige Reaktion auf eine Abmahnung, z.B. aus Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht und wenn ja, wie sieht sie aus? Die Artikelüberschrift suggeriert bereits die Antwort: Nein, eine einzige richtige Reaktion auf Abmahnungen gibt es leider nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Für Abgemahnte lassen sich die Reaktionsmöglichkeiten aber grob in fünf Varianten unterteilen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diesen Beitrag als Grundlage für die Erarbeitung Ihrer eigenen Verteidigungsstrategie nutzen.