Vom Europaparlament wurde mit großer Mehrheit die Einführung des EU-Patents beschlossen. Ab Anfang 2014 wird es damit möglich sein, Erfindungen in der EU einheitlich und kostengünstig zu schützen. Das neue EU-Patent gilt in 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten.
EU-Patent gilt nicht in Spanien und Italien
Spanien und Italien machen nicht mit – sie stören sich daran, dass die Patentanmeldungen nicht automatisch in ihre Sprachen übersetzt werden. Zwar sind entsprechende Klagen beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Ihnen werden nach dem ablehnenden Schlussantrag des Generalbundesanwalts jedoch geringe Erfolgsaussichten beigemessen (EuGH, Rechtssachen C-274/11 und C-295/11). Voraussichtlich wird es also dabei bleiben, dass die EU-Patentanmeldung in einer der drei EU-Amtssprachen Deutsch, Englisch oder Französisch einzureichen ist.
Kostensenkung von über 80 Prozent
Überwiegend wird das neue EU-Patent als lange überfälliger Innovationsmotor gefeiert, was vor allem mit den erheblich günstigen Kosten im Vergleich zu Einzelanmeldungen des Patents in den EU-Ländern zusammenhängt. Zwar kann das Europäische Patentamt auf Antrag auch heute schon auf Antrag ein europäisches Patent erteilen. Nach Anmeldung in der einer der drei EU-Amtssprachen muss das Patent aber in allen EU-Staaten einzeln validiert werden, d.h. bis zu 27 Mal. Für die europaweite Absicherung eines Patents entstanden vor allem aufgrund der zahlreichen Übersetzungen Gesamtkosten von durchschnittlich rund 36.000,00 EUR. Das neue EU-Patent wird dagegen nach Schätzungen der EU-Kommisson mit 5.000,00 EUR mehr als 80 Prozent günstiger.
Zentrales EU-Patentgericht
In prozessualer Hinsicht wird es ein zentrales EU-Patentgericht mit Sitz in Paris geben, das zu diesem Zweck neu geschaffen wird (Berufungsinstanz in Luxemburg). Bisher war es nötig, Patentverletzungsklagen in allen betroffenen Mitgliedsländern der EU einzureichen. Das neue EU-Patentgericht ermöglicht es, zentral gegen ein EU-Patent vorgehen. Die Vereinheitlichung der Gerichtszuständigkeit reduziert das Kostenrisiko und die Komplexität von Patentverletzungsverfahren erheblich und beendet die unterschiedliche Auslegungspraxis nationaler Gerichte zur Verletzung und Nichtigkeit von Patenten.