Unternehmer müssen die Urheberrechtslage vor Auftragserteilung (hier: mit Bildern bedruckte Kissenbezüge) selbst klären. Sie dürfen sich dabei nicht auf Dienstleister verlassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2023, Az. 4 W 13/23).
LG Hildesheim: Unzulässige Beschriftungen des Bestellbuttons
Es ist gegenüber Verbrauchern unzulässig, für den Bestellbutton Beschriftungen wie „Mit Kreditkarte bezahlen“ oder „Bezahlen mit SOFORT-Überweisung“ zu verwenden (LG Hildesheim, Urteil vom 07.03.2023, Az. 6 O 156/22).
Darf man sich Zentrum, Zentrale, Center oder Institut nennen?
BGH: Auslistung bzw. Löschung von Google Suchergebnissen
Suchmaschinen müssen kritische Artikel über Personen aus den Suchergebnissen löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben nachweisen können. Eigene Ermittlungen müssen die Suchmaschinen dagegen nicht vornehmen (BGH, Urteil vom 23.05.2023, Az. VI ZR 476/18).
Wann kann man einen SEO Vertrag fristlos kündigen?
SEO Verträge sind für Kunden schwer zu kündigen. Zeitweilige Abstürze der Sichtbarkeit rechtfertigen meist noch keine fristlose Kündigung (vgl. AG Neuss, Urteil vom 10.06.2020, Az. 101 C 176/19; LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2020, Az. 20 S 121/20).
EuGH: Bloßer DSGVO-Verstoß führt nicht zu Schadensersatz
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch. Der Schadenersatzanspruch hängt jedoch nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, Az. C-300/21 – Österreichische Post).
KI Recht: Große Rechts-FAQ zu künstlicher Intelligenz
LG Hamburg: Ist die Bezeichnung als „Lauch“ eine Beleidigung?
Die Bezeichnung als „Lauch“ kann im Kontext der Rap Szene eine zulässige Meinungsäußerung darstellen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 20.03.2020, Az. 324 O 243/19).
OLG Frankfurt: Autocomplete Klage gegen Google abgewiesen
Es besteht kein Anspruch eines Unternehmers gegen Google auf Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.04.2023, Az. 16 U 10/22).