Der Bundesgerichtshof hat über zwei Klagen einer Künstlerin gegen die Kunsthalle Mannheim wegen Entfernung ihrer Kunstinstallationen infolge von Umbauten der Museumsgebäude entschieden (BGH, Urteile vom 21.02.2019, Az. I ZR 98/17 – HHole (for Mannheim) und I ZR 99/17).
BGH legt EuGH Fragen zur Auskunftspflicht von YouTube vor
Der BGH hat dem EuGH Fragen zum Umfang der von der Betreiberin der Internetvideoplattform YouTube geschuldeten Auskünfte über diejenigen Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben, vorgelegt (BGH, Beschluss vom 21.02.2019, Az. I ZR 153/17).
BGH: Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Abriss einer künstlerisch gestalteten Minigolfanlage durch den Gebäudeinhaber zulässig war (BGH, Urteil vom 21.02.2019, Az. I ZR 15/18).
OLG Karlsruhe: Berichte über rechtsextreme Äußerungen in Chats
Das OLG Karlsruhe erlaubte die Berichterstattung über rechtsextreme Äußerungen eines Mitarbeiters zweier AfD Landtagsabgeordneter in (wohl geleakten) Facebook-Chats (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2019, Az. 6 U 105/18).
Verstoß gegen Bildberichtsverbot auch bei Änderung des Ausschnitts
Untersagt ein Gericht die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels, verstößt eine Folgeberichterstattung auch dann gegen diese Unterlassungsverpflichtung, wenn in der Ursprungsberichterstattung lediglich ein vergrößerter Teilausschnitt, nunmehr jedoch das komplette Foto veröffentlicht wird.
BKartA beschränkt Verflechtung von Nutzerdaten durch Facebook
OLG Nürnberg: Inbox-Ads sind kein Spam (BGH-Update: Doch!)
Inbox-Ads im Posteingang eines kostenlosen E-Mail-Postfachs dürfen ohne Einwilligung des Nutzers ausgespielt werden. Anders als bei E-Mails handelt es nicht um „elektronische Post“, sondern um Werbebanner. Der Nutzer wird auch sonst nicht unzumutbar belästigt (OLG Nürnberg, Endurteil vom 15.01.2019, Az. 3 U 724/18).
BVerfG: Pflicht zum Loggen von IP-Adressen verfassungskonform
LG Berlin: 15.000 € Schmerzensgeld wegen ehrverletzendem Tweet
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wurde vom LG Berlin aufgrund eines Tweets verurteilt, an Noah Becker 15.000 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 526,58 € wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu zahlen (LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019, Az. 27 O 265/18).







