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AG Elmshorn zu Streitwert & Geschäftsgebühr bei Filesharing

streitwert

Das AG Elmshorn hat in einer umfangreich begründeten Entscheidung den Streitwert eines Filesharing Verfahrens auf 2.000,00 Euro festgesetzt. Dem verteidigenden Rechtsanwalt sprach das Gericht für sein vorgerichtlich auf die Abmahnung versandtes Abwehrschreiben lediglich eine 0,8 Geschäftsgebühr zu (AG Elmshorn, Urteil vom 19.01.2011, Az. 49 C 57/10). Weiterlesen

 
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