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LG Hamburg: Urheberrechtsverletzungen über RetroShare

Abmahnung Filesharing Anwalt

Nutzer der Filesharing-Software RetroShare haften als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über ihren Anschluss von Dritten begangen werden, da sie es anderen RetroShare-Nutzern Netzwerks ermöglichen, ihren Anschluss zur Weiterleitung von Dateien zu benutzen (LG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 308 O 319/12).

Abmahnung Filesharing Anwalt

RetroShare, was ist das?

RetroShare ist ein freies Computerprogramm, dass verschiedene verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten und serverloses Filesharing zwischen Freunden ermöglicht. Es handelt sich um kein striktes Darknet-Programm, weil auch der Austausch von Dateien und Informationen mit nicht direkt verbundenen Freunden auf zweiter, dritter, vierter… Ebene möglich ist. Freunde werden in der Freundesliste mittels RSA-Schlüsseln zuverlässig als vertraut identifiziert und authentifiziert. RetroShare bietet mehrere Instant Messaging Möglichkeiten, einen E-Mail-Client, Voice over IP sowie interne Internetforen und Kanäle, mit denen Mitteilungen öffentlich oder auch anonym an Freunde gesendet werden können. Der Austausch sämtlicher Informationen und Dateien ist dabei immer OpenSSL verschlüsselt (Quelle: Wikipedia).

Störerhaftung des Anschlussinhabers

Nach Auffassung des LG Hamburg leisten Anschlussinhaber durch Bereitstellung ihres Anschlusses einen adäquat-kausalen Tatbeitrag, auch wenn die eigentliche Urheberrechtsverletzung von Dritten begangen wird und sie selbst nur die Weiterleitung über ihren Anschluss zulassen. Anschlussinhaber haften daher nach den Grundsätzen der Störerhaftung, d.h. insbesondere auf Unterlassung. Bei anwaltlicher Abmahnung können daher unter Umständen Anwaltskosten vom Anschlussinhaber zu ersetzen sein.

Die Entscheidung des LG Hamburg hat Auswirkungen auf sämtliche „Friend-to-Friend“ Netzwerke, die nach identischen oder vergleichbaren technischen Maßstäben funktionieren.

Handlungsempfehlung

1. Bewahren Sie Ruhe. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine Unterlassungserklärung gilt lebenslang, so dass für eine sehr lange Zeit Vertragsstrafenrisiken von mehreren Tausend Euro bestehen.

2. Lassen Sie Ihren Fall von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, damit Sie sicher sein können, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt werden. Er prüft auch, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen.

3. Mehr Informationen rund um das Thema Tauschbörsen-Abmahnungen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon. Beachten Sie auch unsere Tipps zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung.

4. Soforthilfe via Telefon erhalten Sie hier zum außergerichtlichen Pauschalpreis. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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