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Abgemahnt wegen Filesharing? Beachten Sie diese Tipps und Tricks!

Abmahnung Filesharing Anwalt

Haben Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten? Dann ist es mit der Abgabe einer (ggf. modifizierten) strafbewehrten Unterlassungserklärung oft nicht getan. Hier erhalten Sie Tipps und Tricks, wie Sie sich vor Vertragsstrafen und weiteren Abmahnungen schützen können.

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Um künftig neue Rechtsverletzungen und die damit einhergehende Gefahr von weiteren Abmahnungen und/oder Vertragsstrafen zu reduzieren, raten wir zur Beachtung der folgenden Hinweise, die sich an den Maßstäben der strengsten Gerichte orientieren. Am Ende des Beitrags finden Sie unsere Checkliste.

1.  Schluss mit Filesharing, Löschung illegal geladener Dateien

Filesharing-Programme sind nicht per se illegal, sondern vom Prinzip her nur technische Hilfsmittel zum Tausch von Dateien. Trotzdem sollten Sie ab jetzt auf vollständig auf die Nutzung von Tauschbörsen verzichten. Das Risiko, beim Dateitausch – wenn auch nur unbewusst – fremde Urheberrechte zu verletzen, ist schlicht zu groß.

Erstellen Sie eine Liste aller geladenen Dateien. Löschen Sie illegal geladene Dateien im Anschluss von allen als Gefahrenquelle in Betracht kommenden Rechnern. Achtung: Löschen Sie auch die – oft mit der Bezeichnung „Shared“ versehenen – Ordner der Filesharing-Software, in denen bereits vollständig geladenen Dateien abgelegt werden. Diese Ordner verbleiben nach Löschung des Hauptprogramms teilweise auf dem Rechner und sind damit besonders risikobehaftet. Deinstallieren Sie vorsorglich auch jegliche Filesharing-Software.

2.  WLAN Passwortschutz (WPA 2)

Falls ihr WLAN bisher nicht oder nur über technisch veralteten Passwortschutz verfügt, können Dritte den Anschluss unter Umständen ohne Ihr Wissen nutzen, z.B. zu weiterem Filesharing. Das WLAN muss daher sofort (!) per Passwort vor unberechtigtem Zugriff von außen gesichert werden. Überprüfen Sie dazu in der Konfiguration Ihres Routers, ob Ihr WLAN Zugang die Eingabe eines Passworts nach der Verschlüsselungsmethode „WPA 2“ voraussetzt. Falls nicht, muss unverzüglich ein entsprechender Passwortschutz eingerichtet werden. Ziehen Sie ggf. fachkundige technische Hilfe hinzu.

Wenn bereits Passwortschutz bestand, sollten Sie sicherheitshalber ein neues Zugangspasswort vergeben. Teilen Sie das Passwort nur Personen in Ihrem engsten Umfeld mit. Wenn sie befürchten, dass das Passwort nicht geheim gehalten wird, sollten Sie den Verzicht auf WLAN ernsthaft erwägen.

3. Benutzerkonten / Firewall

In gewissem Rahmen besteht die Möglichkeit, der Nutzung von Filesharing-Software durch die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten entgegenzuwirken. Beispielsweise kann eingestellt werden, dass der Nutzer keine neue Software installieren kann. Über Firewalls können die Schnittstellen bestimmter Programme gezielt geblockt werden mit der Folge, dass diese sich nicht mit dem Internet verbinden können, zumindest nicht in ihrer Standardeinstellung. Außerdem sollten Sie regelmäßig die „Log“-Dateien des Routers exportieren und abspeichern. Viele gängige DSL-Router bieten die Möglichkeit, genutzte IP-Adressen pro Zeitpunkt in eine später einsehbare Datei zu schreiben.

4. Haushaltsmitglieder

Oft werden die abgemahnten Urheberrechtsverletzungen nicht von den Anschlussinhabern, sondern von ihren (minderjährigen) Kindern begangen. Welche Belehrungs- und Kontrollpflichten auf Seiten der Anschlussinhaber im Rahmen der sekundären Darlegungslast gegenüber den Mitgliedern ihres Haushalts bestehen, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Belehren Sie in jedem Fall alle Ihren Anschluss nutzende Personen über das Verbot illegalen Filesharings.

5.  Ummeldung des Anschlusses auf eine andere Person, z.B. den (Ehe-) Partner?

Der Schock einer Abmahnung wird vergehen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung aber gilt 30 Jahre. Falls es – aus welchen Gründen auch immer – innerhalb dieser langen Zeitspanne zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt, drohen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro. Melden Sie den Anschluss daher wenn möglich auf eine andere Person um, da eine weitere Abmahnung im Vergleich zu einer Vertragsstrafe deutlich günstiger ist.

Checkliste Kurz & Knapp:

  1. Unterlassen Sie künftig illegales Filesharing, am besten vollständig.
  2. Löschen Sie illegal geladene Dateien sowie vorsorglich auch vorhandene Filesharing-Programme von allen Rechnern, die über Ihren Anschluss mit dem Internet verbunden sind.
  3. Sichern Sie das WLAN mit einem Passwort nach WPA2-Technologie ab. Vergeben sie ein neues Passwort, falls bereits WPA2-Schutz bestand.
  4. Teilen Sie das Passwort nur Personen in Ihrem engsten Umfeld mit. Verzichten Sie auf WLAN, wenn Sie unsicher sind, ob das Passwort innerhalb dieses Kreises dauerhaft (!) geheim gehalten werden kann. Gehen Sie in diesem Fall nur noch über Kabel (LAN) ins Internet.
  5. Richten Sie auf den angeschlossenen Rechnern verschiedene Benutzerkonten mit beschränkten Rechten ein, bei denen jeder Benutzer eine eigene Login-Kennung samt Passwort erhält, die das Installieren und Betreiben von Filesharing-Software verhindert.
  6. Installieren Sie eine Firewall auf allen Rechnern, die über Ihren Anschluss ins Netz gehen. Blockieren Sie in der Firewall soweit möglich die gängigen Filesharing-Ports.
  7. Exportieren Sie die sog. Log-Dateien des Routers in regelmäßigen Abständen und speichern Sie diese ab.
  8. Belehren Sie Haushaltsmitglieder eingehend über das Verbot und die Folgen von illegalem Filesharing. Kontrollieren Sie vor allem minderjährige Kinder in regelmäßigen Abständen, ob diese sich an das Verbot halten.
  9. Wenn möglich: Melden Sie den Anschluss auf eine andere Person in Ihrem Haushalt um.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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