LG Hamburg: Urheberrechtsverletzungen über RetroShare
Nutzer der Filesharing-Software RetroShare haften als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über ihren Anschluss von Dritten begangen werden, da sie es anderen RetroShare-Nutzern Netzwerks ermöglichen, ihren Anschluss zur Weiterleitung von Dateien zu benutzen (LG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 308 O 319/12).