Artikel mit dem Schlagwort ‘Störerhaftung’
Haftung von Geschäftsinhaber für Filesharing über offenes WLAN
Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beendenoder ihnen vorzubeugen (EuGH, Urteil vom 15. September 2016 – C 484/14 (McFadden ./. Sony).
Filesharing: Werkseitiger WLAN-Schlüssel ohne Änderung
Privatpersonen sind nicht verpflichtet, den werkseitig vorgegebenen WLAN-Schlüssel ihres Routers für die WPA2 Verschlüsselung individuell abzuändern. Eine unterbliebene Änderung des Standardpassworts führt daher nicht zu einer Störerhaftung des Anschlussinhabers (LG Hamburg, Urteil vom 29.09.2015, Az. 310 S 3/15).