Die Verlängerung der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat ist rechtlich zulässig. Wir erklären in diesem Beitrag, wie die Widerrufsbelehrung anzupassen ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.05.2015, Az. 6 W 42/15).
Eine falsche Werbebehauptung, die blickfangmäßig herausgestellt ist, kann zumindest bei „langlebigen und kostspieligen Gütern“ auch ohne Sternchenhinweis durch eine Klarstellung im Fließtext aufgeklärt werden.
Unternehmer, die über eine geschäftliche Telefonnummer verfügen, müssen diese in der Widerrufsbelehrung aufführen. Verstöße können abgemahnt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, Az. 4 U 30/15).
Wer seine Produkte im Internet mit Prüfsiegeln bewirbt, muss eine Fundstelle angeben, wo Verbraucher weitere Informationen zur Auszeichnung finden können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2014, Az. I-15 U 76/14).
Onlinehändler müssen Verbraucherkunden eine eigene Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen (z.B. E-Mail). Ein Verweis auf die Widerrufsbelehrung von Amazon genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (AG Mettmann, Urteil vom 06.08.2014, Az. 21 C 304/13).
Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern kann, ohne sich gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen.
Händler haften für Rechtsverstöße von Amazon in Angeboten (hier: fehlerhafte UVP) auch im Ordnungsmittelverfahren, wenn sie keine „hinreichend effiziente Kontrolle“ einführen. Das gilt selbst bei großen Sortimenten (LG Köln, Beschluss vom 04.09.2014, Az. 81 0 87/13 SH I).
Ab dem 13.12.2014 gelten umfangreiche Kennzeichnungspflichten für Shops, die Lebensmittel über das Internet an Verbraucher verkaufen. Im Ergebnis treffen Onlinehändler nahezu dieselben Verpflichtungen wie den Supermarkt vor Ort.