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Blickfang: Falsche Werbebehauptung, Aufklärung im Fließtext

blickfang werbung

Eine falsche Werbebehauptung, die blickfangmäßig herausgestellt ist, kann zumindest bei “langlebigen und kostspieligen Gütern” auch ohne Sternchenhinweis durch eine Klarstellung im Fließtext aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 18.12.2014, Az. I ZR 129/13Schlafzimmer komplett).

Blickfangwerbung für “komplette” Schlafzimmereinrichtung

Ein Möbelhaus bewarb in einem Möbelkatalog ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett, auf dem eine Matratze und Decken sowie Kissen lagen. Auf der nachfolgend abgebildeten Verkaufsanzeige war in großen roten Ziffern der Preis von 1499,- € aufgedruckt. Darunter stand die Angabe “Schlafzimmer komplett”. Ein eingerahmter Kasten enthielt ebenfalls hervorgehoben in rot unterlegter Schrift den Hinweis “KOMPLETT”. Darunter waren in fetter schwarzer Schrift die Bestandteile “DREHTÜRENSCHRANK”, “DOPPELBETT” und “NACHTKONSOLEN” genannt. Links unten war in der Abbildung am Ende eines in kleiner schwarzer Schrift gehaltenen Textes vermerkt “Ohne Lattenroste, Matratzen, Beimöbel und Deko”.

Blickfangwerbung

Werbeanzeige aus den Urteilsgründen des BGH

Dem Möbelhaus wurde wegen dieser Anzeige eine Irreführung der Verbraucher vorgeworfen. Der Fall landete vor dem BGH.

BGH: Aufklärung im Fließtext kann ausreichen

Obwohl die Werbeaussage “Schlafzimmer komplett” objektiv falsch war, entschied der BGH auf den ersten Blick überraschend, dass die konkrete Verkaufsanzeige trotzdem zulässig sei. Dabei ging er im Gegensatz zum Berufungsgericht davon aus, dass der Verbraucher nicht nur den Erwerb eines Bettgestells, sondern den Kauf eines kompletten Betts erwarten würde.

Im Grundsatz habe der Kläger auch recht, dass bei Leistungsbeschränkungen im Rahmen von Blickfangwerbung entweder beim Blickfang selbst (hier also bei der Preisangabe) oder zumindest über einen Sternchenverweis auf die Einschränkung hingewiesen werden müsse.

Jedenfalls bei “langlebigen und kostspieligen Gütern” sei aber davon abweichend zu erwarten, dass der Verbraucher die Werbeanzeige vollständig lese und sich nicht nur flüchtig mit dem Angebot befasst. Daher reichte der im Fließtext enthaltene aufklärende Hinweis aus, die Irreführungsgefahr zu beseitigen.

Zeitpunkt der geschäftlichen Entscheidung maßgeblich

Die Schlafzimmer komplett-Entscheidung darf nicht so verstanden werden, dass ein aufklärender Hinweis im Fließtext bei Blickfangwerbung nunmehr immer ausreicht, um eine Irreführung zu verneinen.

Maßgeblich stellt der BGH in seiner Entscheidung nämlich darauf ab, zu welchem Zeitpunkt der Verbraucher beim Lesen bzw. Überfliegen einer Werbeanzeige die geschäftliche Entscheidung treffen wird, die Ware zu erwerben. Dieses Kriterium ist zwar relativ schwammig und stark einzelfallabhängig. Vereinfacht wird man aber sagen können, dass Verbraucher eine Kaufentscheidung umso schneller (und ohne tiefere Prüfung des Kleingedruckten) treffen werden, je niedriger der beworbene Preis ist. Umgekehrt wird sich ein Verbraucher eingehender mit den Details auseinandersetzen, je höher der Preis ausfällt. Bei niedrigen Preisen wird also auch weiterhin ein Sternchenhinweis oder eine Erläuterung am Blickfang selbst nötig sein.

In unserer Übersicht zu 20 Formen der Preiswerbung finden Sie weitere Tipps zur rechtskonformen Werbung mit Preisen. Hier erfahren Sie, welche Gegenstände auf Produktbildern vorhanden sein dürfen und wann Abmahnungen drohen.

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Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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