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Händler schulden Bußgeld für Amazons Rechtsverstöße

Abmahnung Amazon

Händler haften für Rechtsverstöße von Amazon in Angeboten (hier: fehlerhafte UVP) auch im Ordnungsmittelverfahren, wenn sie keine “hinreichend effiziente Kontrolle” einführen. Das gilt selbst bei großen Sortimenten (LG Köln, Beschluss vom 04.09.2014, Az. 81 0 87/13 SH I).

Händler haften für Amazons Wettbewerbsverstöße

Wir hatten darüber berichtet, dass bei Amazon aktive Onlinehändler von Mitbewerbern wegen falscher UVP-Angaben abgemahnt und vom LG Köln sowie OLG Köln zur Unterlassung verurteilt worden waren.

Jetzt entschied das Landgericht Köln, dass eine Händlerin auch auf Zahlung von Ordnungsmitteln in Anspruch genommen werden kann, wenn die falsche Preisauszeichnung von Amazon nicht oder nicht ausreichend beseitigt wird.

Wichtig: Dass die Händlerin bei ca. 3.500 Artikeln nicht in der Lage sei, die jeweiligen UVP zu kontrollieren, ließ das Gericht ebenso wenig gelten wie den Einwand der Händlerin, es bestehe alternativ nur die Möglichkeit, auf einen Vertrieb über Amazon zu verzichten, was den wirtschaftlichen Untergang des Unternehmens bedeute.

Händlerin schuldet Ordnungsgeld wegen fehlender Kontrolle

Dass Händler gegenüber Mitbewerbern für rechtliche Fehler einer Handelsplattform auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten haften müssen, ist rechtlich korrekt, da wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche kein Verschulden voraussetzen.

Streiten kann man allerdings darüber, ob das Landgericht Köln mit der Einschätzung eines schuldhaften Verstoßes in Bezug auf die Verhängung von Ordnungsgeldern richtig liegt. Hier knüpfte das Gericht wohl vor allem an den Umstand an, dass die Händlerin keine bzw. keine ausreichenden Kontrollen dahingehend vorgenommen hatte, ob die Verstöße von Amazon beseitigt wurden:

“Selbst wenn man der Schuldnerin zugestehen mag, dass sie möglicherweise nicht mit Erfolg auf eine Änderung der Vorgehensweise von Amazon hinzuwirken vermag, muss sie für ihre Angebote eine hinreichend effiziente Kontrolle einführen. Wie diese im Einzelnen beschaffen sein muss, ob also Stichprobenkontrollen genügen, oder ob die Schuldnerin Einwirkungen von Amazon ausnahmslos kontrollieren muss, kann für die Entscheidung dahin stehen. Die Schuldnerin hat nämlich nicht dargelegt, dass sie überhaupt Kontrollen vornimmt und das mit der Anzahl ihrer Angebote entschuldigt. Das genügt nicht, um möglichen Wettbewerbsverstößen durch die Praxis von Amazon vorzubeugen.”

Wenn sich ein Händler intensiv um eine Beseitigung von Fehlern der Handelsplattform kümmert und zusätzlich die Umsetzung kontrolliert, dürfte Raum für eine Ablehnung des Verschuldens bestehen. Die Voraussetzungen sind allerdings sehr streng, da der Unterlassungsschuldner buchstäblich alles in seiner Macht stehende veranlassen muss, um die Rechtsverletzungen zu beseitigen. Berücksichtigung fand die mittelbare Verantwortlichkeit der Händlerin daher letztlich nur bei der Höhe des Ordnungsgeldes in Höhe von vergleichsweise moderaten 2.000 Euro.

Nutzen Sie die Änderungen für einen umfassenden Rechts-Check ihres Onlineshops, auf Wunsch mit Update-Service für dauerhaften Schutz gegen Abmahnungen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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