Suche Kostenlose Ersteinschätzung

Facebook-Abmahnungen: Anklage gegen Beteiligte erhoben

Facebook Impressum UWG

Die Staatsanwaltschaft Amberg hat gegen Florian Blischke und Marco Hahn, Geschäftsführer der zwischenzeitlich insolventen Revolutive Systems GmbH, sowie deren damaligen Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert im Zusamenhang mit Massenabmahnungen bei Facebook aus dem Jahr 2012 Anklage erhoben.

Massenabmahnungen möglicherweise auch strafbar

Das IT-Unternehmen Revolutive Systems GmbH (ursprünglich: “Binary Services GmbH”) hatte im Herbst 2012 innerhalb von kurzer Zeit mehr als 200 vermeintliche Mitbewerber wegen fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben in deren Facebook-Profilen abgemahnt.

Nachdem die Abmahner zunächst mehrere Prozesse gegen Abgemahnte vor dem Landgericht Regensburg gewonnen hatten, hob das Oberlandesgericht Nürnberg die Urteile in der Berufungsinstanz auf und wies die Klagen wegen Rechtsmissbrauchs ab. Weitere von unserer Kanzlei verteidigte Zahlungsklagen nahmen die Abmahner daraufhin zurück. In der Folge meldete die Revolutive Systems GmbH Insolvenz an. Eine Chronologie der Ereignisse finden Sie in unserer Übersicht.

Nun muss das Landgericht Amberg entscheiden, ob sich die Beteiligten auch strafrechtlich zu verantworten haben.

Update: Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs

Die beiden Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Revolutive Systems GmbH sowie ihr damaliger Rechtsanwalt wurden inzwischen vor dem Landgericht Amberg wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Bereits bekannt ist, dass in 105 von rund 600 Abmahnfällen die volle geforderte Summe in Höhe von 265,70 Euro von den Abgemahnten bezahlt wurde. Weitere 27 Abgemahnte überwiesen einen Teilbetrag, während 482 Betroffene die Zahlung verweigerten. Insgesamt flossen so knapp 32.000 Euro an den Anwalt. Im Gegenzug habe dieser rund 22.000 Euro an die Revolutive Systems GmbH überwiesen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Gebührenteilung aus, was die Angeklagten bestreiten. Bis Anfang Juli sind zehn Verhandlungstage angesetzt.

Update: Freispruch für Abmahner und ihren Anwalt

Das Landgericht Amberg hat die Angeklagten vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs freigesprochen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Kanzlei Plutte Menü
Kostenlose Ersteinschätzung

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von VG Wort zu laden.

Inhalt laden