Unsere Kanzlei hilft Onlinehändlern dabei, ihre Produkte rechtssicher über das Internet zu verkaufen, ohne Abmahnungen riskieren zu müssen.
eCommerce Recht
Zu unseren Leistungen zählt:
Shopprüfungen zu günstigen Pauschalpreisen einschließlich der Erstellung aller nötigen Rechtstexte, auf Wunsch mit Update-Service für dauerhaften Schutz gegen Abmahnungen.
Laufende Beratung von Onlinehändlern zu Rechtsfragen rund um den Ecommerce, zum Beispiel zu neuartigen Vertriebs- und Marketingformen oder aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung
Umfassende Beratung von Plattformen und Market Places
Verteidigung gegen Abmahnungen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht etc.)
Unsere Mandanten
Unsere Mandanten sind kleine und mittelständische Betreiber von Onlineshops sowie Internetplattformen und Market Places aus verschiedensten Branchen (bundesweit).
Ein Bestellbutton mit der Beschriftung “Abonnieren” bzw. “Weiter zur Zahlung” genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024, Az. I-20 UKlaG 4/23).
Das Landgericht Hildesheim hat Fragen zu zulässigen Beschriftungen des Bestellbuttons sowie Anforderungen an die Bereitstellung von Vertragsinformationen bei Online-Abonnements geklärt (LG Hildesheim, Urteil vom 07.03.2023, Az. 6 O 156/22).
Ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über eBay veräußert, übt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG aus (BFH, Urteil vom 12.05.2022, Az. V R 19/20).
Internethändler müssen Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist (BGH, Urteil vom 10.11.2022, Az. I ZR 241/19).