LG Arnsberg: Abmahnbarer Disclaimer in Onlineshop
Immer noch verwenden viele Shopbetreiber Disclaimer in ihren Shops. Wir raten davon seit langem ab, da derartige Disclaimer im besten Fall wirkungslos sind, teilweise aber sogar zu Abmahnungen führen können, wie ein vor dem Landgericht Arnsberg verhandelter Fall zeigt (LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. I-8 O 63/15).